Bürgergeld
Monatlich 1849,52 Euro vom Staat überwiesen?
Prenzlau / Lesedauer: 4 min

Claudia Marsal
In den sozialen Medien macht zurzeit ein Schriftstück die Runde, das aus der Kreisverwaltung Uckermark stammen soll. Dabei handelt es sich offenbar um einen Bewilligungsbescheid für eine 42-jährige Ukrainerin, die für sich und ihre Kinder (9 und 10 Jahre alt) demnach 1849,52 Euro monatlich bekommt. Die Bürgergeld-Empfängerin hatte das Schreiben vermutlich an einer Bushaltestelle verloren, was den schlechten Zustand des Papiers erklären würde. Es wurde gefunden, kopiert und seitdem hundertfach über Whatsapp, Facebook und Instagram geteilt. Auch die Redaktion des Uckermark Kurier erreichte dieser Brief zu Wochenbeginn. Mehrere Leser baten darum, zu recherchieren, ob es sich dabei um einen Fake handelt. Wenn nicht, sei der Ärger der Einheimischen angesichts dieser Summe groß – so der Grundtenor der Wortmeldungen: „Da ist ja jeder Geringverdiener blöd, wenn er überhaupt noch arbeiten geht.“
Wegen Datenschutz
Landkreis-Sprecherin Ramona Fischer bat zunächst um Verständnis dafür, dass man aus Gründen des Datenschutzes zur Echtheit keine Auskunft geben dürfe und nur allgemeine Auskünfte erteilen werde. Auf die Frage, welche Ausgaben von dieser Summe noch bestritten werden müssten (Miete, Strom etc.), teilte sie mit: „Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf sowie die angemessenen Kosten der Unterkunft. Mit der Einführung des Bürgergeldes haben sich seit dem 1. Januar die Regelbedarfe für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhöht. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II und sind damit Bürgergeldempfängern gleichgestellt.“ Gefragt, ob dieses monatliche „Einkommen“ auch für deutsche Bürger in gleicher Familienkonstellation, also Mutter plus zwei minderjährige Kinder, gelte, hieß es: „Die Ansprüche ergeben sich für alle Bezieher von Bürgergeld gleichermaßen.“
Kindergeld von der Familienkasse
Die Leser interessierte auch, ob zu dieser Summe das Kindergeld noch dazu kommt. Ramona Fischer sagte hierzu: „Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt. Bis zur Auszahlung übernimmt das Jobcenter auch diese Zahlungen. Sobald das Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird, reduziert sich die Zahlung des Jobcenters aber um diese Summe.“
+++ Heil: „Bürgergeld wird größte Sozialreform seit 20 Jahren” +++
Gefragt, ob ukrainische Flüchtlinge noch andere Vergünstigungen wie freie Fahrt in Bahn und Bus, freien Eintritt zu Kino und Schwimmbädern, Übernahme Essengeld in Kita und Schule genießen, antwortete der Landkreis, dass ihnen die gleichen Leistungen zuständen wie allen anderen Beziehern, z.B. die Übernahme von Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“. Für jeden Empfänger von Bürgergeld zahle das Jobcenter zudem die Krankenkassenbeiträge.
1378,55 Euro für Strom und Leben
Auf Bitten der Redaktion erläuterte eine Sachbearbeiterin (Name bekannt) diese Antwort noch einmal verständlich: „Ja, die Summen auf dem Brief können stimmen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Mutter 502 Euro Regelsatz + 180,52 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende. Kind 1 und Kind 2 Regelsatz je 348 Euro. Das sind 1378,55 Euro, die für Strom und zum Leben bleiben. Strom muss immer aus dem Regelsatz gezahlt werden. Außer man heizt mit Strom, dann zählt der Heizstrom zu den Mietkosten. Der Differenzbetrag von 470,97 Euro müssten die Mietkosten sein. Die Frau erhält offenbar noch kein Kindergeld, denn dann reduziert sich der Betrag um 500 Euro, weil das angerechnet wird. Und ja, dieses Geld erhalten alle Bürgergeld-Empfänger. Da werden keine Unterschiede gemacht.“
Lesen Sie auch: Ukrainische Flüchtlinge fühlen sich meist willkommen
Allerdings schon zwischen Flüchtlingen aus der Ukraine und denen aus anderen Staaten: Während der Afghane, der Syrer oder auch der Russe, der nicht für Putin kämpfen will, durch ein kompliziertes Asylverfahren müssten und monatlich nur 367 Euro „Taschengeld“ erhielten, würden die Ukrainer (von der Politik entschieden) sofort in den Bürgergeldbezug aufgenommen. „Ein Anspruch auf Kindergeld wird den anderen auch nicht zugestanden. Das schafft auf den Ämtern richtig Unmut unter den Flüchtlingen, der an den Mitarbeitern ausgelassen wird.“
Ebenfalls interessant: Geflüchtete aus der Ukraine bekommen Bürgergeld
Aktuell beziehen 900 Personen aus der Ukraine (Kinder und Erwachsene) in circa 400 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. Mit Stand Januar 2023 leben im Landkreis Uckermark insgesamt 11.843 Personen in 6816 Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen.