Behörde kommt nicht hinterher
Mütter warten seit Monaten auf Elterngeld
Templin / Lesedauer: 3 min

Benjamin Vorhölter
Alleinerziehende Mütter leben häufig an der Armutsgrenze. Das belegen nicht nur einschlägige Statistiken. Wie schwierig die soziale und finanzielle Situation in manchen Haushalten junger Alleinerziehender ist, offenbart ein Brief zweier junger Mütter an den Uckermark Kurier.
Sabine Markert und Steffi Riebel (Namen von der Redaktion geändert) wissen nicht, wie sie mit ihrem Nachwuchs über die Runden kommen sollen. Sie warten seit mehr als zwei Monaten auf ihr Elterngeld. Dabei hatte sich Sabine Markert frühzeitig informiert. Anfang Dezember ließ sich die zu diesem Zeitpunkt Hochschwangere bei der Elterngeldstelle in der Kreisverwaltung Prenzlau den Antrag erklären. Vor Ort rechnete eine Mitarbeiterin des Jugendamtes den Betrag aus, den Markert nach der Geburt ihres Kindes bekommen würde. Dabei habe die Jugendamt-Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass mit einer Bearbeitungszeit des Antrages von vier bis sechs Wochen zu rechnen sei, schilderte Sabine Markert. Diese Zeit habe sie erst einmal in Ordnung gefunden, da sie in den ersten acht Wochen Mutterschaftsgeld beziehe.
Ohne Bescheid kein Wohngeld-Antrag
Sabine Markerts Sohn kam Mitte Januar zur Welt. Die junge Mutter kramte sämtliche notwendigen Unterlagen zusammen und stellte einen Antrag auf Elterngeld. Bis sie die Formulare im Amt einreichte, waren zwei weitere Wochen vergangen. „Es gibt zwar die Möglichkeit, den Antrag sofort loszuschicken und die restlichen Papiere nachzureichen. Aber dann wird hinterher immer etwas gesucht“, sagte die junge Mutter, die auf eine schnelle Rückmeldung gehofft hatte.
Ihre Hoffnung erfüllte sich nicht. Sechs Wochen später hatte sie noch nichts von der
Elterngeldstelle gehört. Sabine Markert rief daher beim Jugendamt an und fragte nach. Die zuständige Mitarbeiterin habe sie in einem unfreundlichen Ton darauf hingewiesen, dass der Antrag noch nicht bearbeitet sei und es im Moment acht bis neun Wochen dauern könne. Es hieß, sie könne sich ja beim Vorgesetzten beschweren, berichtete Sabine Markert.
Die junge Frau ist auf den Elterngeldbescheid angewiesen. Als alleinerziehende Mutter kann sie ohne den Bescheid weder Arbeitslosengeld II noch Wohngeld beantragen, um die Zeit ohne Einkommen zu überbrücken. Arbeiten kommt für sie zurzeit nicht infrage, da sie sich um ihr Kleinkind kümmern will. „Was macht eine Mutter, die keine Unterstützung von der Familie oder keinen Partner hat, der Geld verdient? Müssen diese Mütter und ihre Kinder hungern?“, fragte Steffi Riebel, die ebenfalls seit Wochen auf den Elterngeldbescheid wartet.
Mehr Arbeit für Mitarbeiter
Sabine Markert und Steffi Riebel wollen erfahren haben, dass nur eine Mitarbeiterin für die Bearbeitung der Elterngeldanträge in der gesamten Uckermark zuständig sei. Da es keine Vertretung für sie im Krankheitsfall oder bei Urlaub gebe, dauere die Bewilligung eben.
Ob die Verzögerung damit zusammenhängt, darauf ging Jugendamtsleiter Matthias Genschow auf eine schriftliche Nachfrage des Uckermark Kurier nicht ein. Er verwies stattdessen darauf, dass im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Antragssteigerung zu verzeichnen sei. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen habe sich zudem der Umfang der Einzelfallbearbeitung erhöht. Genschow teilte mit, dass sich zwei Mitarbeiter jeweils anteilig um die Bearbeitung von Elterngeldanträgen kümmern. Diese nehmen zusätzlich Aufgaben der Jugendhilfe war.