Oma verhilft Enkel zum Arbeitslosengeld
Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Martha Müller* (Name geändert) hat lange überlegt, ob sie mit dem Problem an die Öffentlichkeit gehen soll. Letztlich schrieb die Uckermärkerin dann doch einen Brief an die Heimatzeitung, weil sie überzeugt ist, dass viele Menschen solche Schwierigkeiten kennen. Was war passiert? „Mein Enkel ist seit dem 1. Dezember 2022 arbeitslos. Er hat sich ordnungsgemäß gemeldet und entsprechend der Anforderung der Behörde die Arbeitsbescheinigungen zum Ausfüllen an die Unternehmen gesandt, in denen er zuletzt tätig war“, heißt es in dem Brief der alten Dame. Doch bis dato bekam er keinen Cent Arbeitslosengeld, weil die Firmen diese Papiere nicht zurückgesandt hatten. Der 22-Jährige erhielt stattdessen einen Versagungsbescheid, d.h. kein Arbeitslosengeld wegen Ausbleib der Unterlagen.
Nicht mehr krankenversichert
Außerdem wurde ihm mitgeteilt, dass er ab Februar nicht mehr krankenversichert ist. Das brachte Martha Müller* in Rage: „Mir ist bekannt, dass nur Daten angefordert werden, die auch aus den Lohnbescheiden entnehmbar sind. Er hat jetzt kein Geld zur Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten. Soll er obdachlos werden und betteln gehen? Ist so etwas in unserem Land möglich, wo doch nach Aussage von unserem Bundeskanzler keiner allein gelassen wird? Ich bin ehrlich gesagt schockiert, weil ich so etwas nicht für möglich gehalten habe.“
+++ Arbeitsagentur Eberswalde sucht Auszubildende +++
Der junge Anlagenmechaniker war wegen Insolvenz seines Ausbildungsbetriebes in Norddeutschland nach der Lehre nicht übernommen worden und später bei zwei Haustechnikfirmen angestellt gewesen. Nach dem Verlust der Jobs kehrte er in die Uckermark zurück und meldete sich bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur. Den Versagungsbescheid hatte er aber noch in Rostock bekommen.
Seit 16. Lebensjahr gearbeitet
Seine Oma weiß, dass er jetzt in finanziellen Nöten steckt. Sie möchte ihm helfen: „Dieses Vorgehen wurde von jedem, dem ich das erzählt habe, mit Ungläubigkeit wahrgenommenen. Mein Enkel arbeitet seit dem 16. Lebensjahr und ist durch widrige Umstände arbeitslos geworden. Trotzdem wird ihm die finanzielle Unterstützung verweigert?“
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Der Uckermark Kurier nahm Kontakt zur Arbeitsagentur Eberswalde auf, wo Pressesprecherin Sabine Endmann noch am selben Tag alle Hebel in Bewegung setzte: „Wir bedauern sehr, dass der junge Mann in die beschriebene Notlage gekommen ist und haben uns selbstverständlich sofort um eine Lösung bemüht.“ Die Agentur nahm Kontakt zur Behörde der Hansestadt auf, um nachzuvollziehen, wie es zur geschilderten Situation kommen konnte. In einem telefonischen Gespräch des Kunden mit dem Leistungsbereich der Agentur für Arbeit Eberswalde konnte dann vereinbart werden, unter welchen Voraussetzungen eine vorläufige Bewilligung und Zahlung erfolgen kann.
Tipp für andere Betroffene
Selbstverständlich unterstütze man ihn auch weiter bei der Suche nach Arbeit, hieß es. Aus Datenschutzgründen könne sie nicht ins Detail gehen, warb Sabine Endmann um Verständnis: „Grundsätzlich ist es aber so, dass die erwähnten Arbeitsbescheinigungen, die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen, eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung sind. Bei der Antragstellung müssen sie dem Antrag beiliegen. Sollte der Arbeitgeber auch nach einer Erinnerung die benötigte Bescheinigung nicht ausstellen, unterstützt die Arbeitsagentur den Kunden dabei.“
Sie verwies dazu auf die Hotline 0800 4555500 (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr)