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Gut eine Million

Rettungsdienst in der Uckermark braucht viel mehr Geld

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Der Landkreis Uckermark lässt sich als Träger den Rettungsdienst einiges kosten. Für 2022 sind mehr als 19 Millionen Euro allein dafür eingeplant.
Veröffentlicht:08.01.2022, 08:37

Von:
  • Mathias Scherfling
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Wer einen Unfall hat oder zu Hause einen Notarzt braucht, ist auf den Rettungsdienst angewiesen. Möglichst schnell soll die medizinische Hilfe auch im letzten Winkel der ländlich geprägten Uckermark verfügbar sein. Die vorgeschriebene Hilfsfrist – also der zeitliche Abstand von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort – beträgt in der Uckermark circa 15 Minuten. Aus diesem Grund betreibt die Uckermärkische Rettungsdienstgesellschaft mbH (URG) im weitläufigen Landkreis auch insgesamt 13 Rettungswachen. Zuletzt war in Carmzow eine neue Wache eröffnet worden.

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Dass diese vielen Standorte mit ihren Einsatzfahrzeugen und dem dazugehörigen Personal viel Geld kosten, ist nachvollziehbar. Im vergangenen Jahr belief sich der finanzielle Aufwand des Landkreises für den bodengebundenen Rettungsdienst auf knapp 18,34 Millionen Euro. Für das laufende Jahr kalkuliert die Kreisverwaltung mit circa 19,44 Millionen Euro. Die Steigerung um rund 1,1 Millionen Euro ergibt sich aus gestiegenen Personalkosten und aus der Erhöhung der Stellen für Auszubildende sowie erhöhte Investitionen in medizinisch-technische Geräte und Fahrzeuge.

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Deshalb wurden die Preise für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zum 1. Januar teils angehoben, teils aber auch gesenkt. Generell steigt der Zuschlag pro gefahrenen Kilometer von 45 auf 48 Cent. Diese Kosten sind theoretisch von der transportierten Person zu tragen. „In Brandenburg hat man sich darauf geeinigt, dass die Einsätze direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden“, teilte Jörn Kober, Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises, mit.

Im Notfall Notrufnummer wählen

Darüber hinaus würden die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht die entstandenen Kosten bei Notrufmissbrauch übernehmen. Diese würden in einem gerichtlichen Verfahren gegenüber der schuldhaften Person geltend gemacht. „Liegt ein Notfall vor, sollte jedoch unbedingt die Notrufnummer ohne Angst vor anfallenden Kosten gewählt werden. Der Patient hat nicht mit eigenen Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zu rechnen, wenn er diesen nicht missbräuchlich nutzt“, so Kober.