Landgericht Neuruppin

Schuss in Wohnung abgefeuert

Neuruppin / Lesedauer: 3 min

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin fordert hohe Haftstrafen für ein mutmaßliches Räubertrio.
Veröffentlicht:23.06.2022, 16:44

Von:
  • dpa
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Für den Staatsanwalt war völlig klar: Die drei Männer auf der Anklagebank im Sitzungssaal 1 des Landgerichts Neuruppin sind die, die in unterschiedlicher Beteiligung in der Nacht zum 17. Juni 2021 in Schwedt in zwei Wohnungen eingedrungen sind und zwei Männer misshandelt haben.

Er forderte für den 35-Jährigen, der seiner Auffassung nach nur bei dem zweiten Überfall dabei war, eine Gesamtstrafe von sieben Jahren. Für den 31-Jährigen, der als einziger des Trios derzeit in Untersuchungshaft sitzt, beantragte er eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Ihn hielt der Staatsanwalt für den Initiator der Taten. Der mit 24 Jahren jüngste Angeklagte soll für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Wohnungsinhaber nicht angetroffen

Für den Staatsanwalt stellten sich die Taten wie folgt dar: In der Tatnacht gegen Mitternacht drangen drei schwarz gekleidete Männer, darunter zwei der Angeklagten, in eine Wohnung ein. Wider Erwarten stießen sie nicht auf den gesuchten Wohnungsinhaber, sondern nur auf eine 15-Jährige.

Um ihr Angst einzujagen gab der 31-Jährige einen Schuss aus einer Pistole ab. Die Täter trugen ihr beim Rausgehen auf, sie solle dem Wohnungsinhaber sagen, er solle aufhören, für eine bestimmte Frau Drogen zu verkaufen.

Weiterer Überfall

Eine Stunde später kam es zu einem weiteren Überfall, an dem die drei Angeklagten mit zwei weiteren Tätern beteiligt gewesen sind – jedenfalls nach Überzeugung des Staatsanwaltes. Die Räuber nahmen unter anderem ein Handy, eine Playstation und 20 Euro mit, nachdem sie die beiden in der Wohnung anwesenden Männer mit Schlagstock und Machete traktiert hatten. Sie seien „bis an die Zähne bewaffnet“ in Wohnungen eingedrungen und wären dabei brutal vorgegangen. „Es gibt keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der drei Angeklagten. Die Beweise und Indizien ergeben das Gesamtbild“, sagte der Staatsanwalt.

Dieses Gesamtbild ergab aus Sicht der Verteidiger ein ganz anderes Ergebnis. Nämlich, dass ihre Mandanten die Taten nicht begangen haben – und deshalb freizusprechen seien.

Zur Tatzeit in Angermünde

Sein Mandant sei zur Tatzeit in Angermünde gewesen und habe seinen Rausch ausgeschlafen, sagte Verteidiger Georg Unnebrink für den 35-jährigen Angeklagten. Dem hatte der Staatsanwalt „Täterwissen“ vorgehalten. Das sei nicht schwer, so Unnebrink, da sich die Überfälle wie „ein Lauffeuer“ in Schwedt rumgesprochen hätten.

Für Verteidiger Woite war eine Zeugin diejenige, die seinen 31-jährigen Mandanten in diese Sache hereingeritten hat. „Ich gehe davon aus, dass sie das gesteuert hat, weil sie ihm nicht wohl gesonnen ist.“ Sie erwarte angeblich ein Kind von dem Angeklagten, sie sei quasi „Chefin im Drogengeschäft“ und habe ein massives Eigeninteresse daran, ihn zu belasten.

Haftbefehl aufgehoben

Das Landgericht hatte zehn Wochen vor Beginn der Verhandlung den Haftbefehl gegen den 24-Jährigen aufgehoben – wegen mangelnden Tatverdachts. Es seien keine neuen Belastungsmomente während der Hauptverhandlung dazu gekommen, sagte Verteidiger Dan Benjamin.

Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.