Landkreis Uckermark

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wegen Schweinepest

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Zuletzt gab es erstmals auch in der Uckermark Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen. Das hat nun Konsequenzen.
Veröffentlicht:06.07.2022, 14:11
Aktualisiert:06.07.2022, 16:09

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Nachdem am Sonnabend erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Schweinemastbetrieb in der Uckermark nachgewiesen worden war – der Uckermark Kurier berichtete –, hat der Amtstierarzt des Landkreises Uckermark Dr. Achim Wendlandt nun per Tierseuchenallgemeinverfügung einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Nach Angaben des Landkreises gilt der Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern rund um den Ausbruchsort. Nach Informationen des Uckermark Kurier handelt es sich bei dem Ausbruchsort um Augustenfelde. Im Sperrkreis liegen den Angaben zufolge die Gemarkungen Seelübbe, Magnushof, Dreyershof, Augustenfelde, Ewaldshof, Alexanderhof und Alexanderhöhe sowie die Ortslage Bietikow, die vom Amt Gramzow verwaltet wird.

Im Sperrbezirk gelten laut Landkreis 14 Maßnahmen, unter anderem dürfen keine Schweine in den Bereich ein- oder aus ihm ausgeführt werden. Das Verbot betrifft auch tote Schweine beziehungsweise Fleisch, Sperma, Eizellen oder Embryonen von Schweinen. Hausschlachtungen sind ebenso untersagt wie auch die Ein- und Ausfuhr anderer Haustiere als Schweine. Nicht zuletzt müssen Schweinehalter sämtliche Tiere absondern.

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Weitere Einzelheiten sind auf der Website des Landkreises unter www.uckermark.de nachzulesen.

Das Beobachtungsgebiet umfasst das Gebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort. In diesem Bereich liegen das gesamte Gebiet der Kernstadt von Prenzlau sowie die Gemarkungen Güstow, Basedow, Klinkow, Ellingen, Blindow, Wittenhof, Stegemannshof, Wollenthin, Bündigershof und Birkenhain der Kreisstadt.

+++ Erstmals Afrikanische Schweinepest in der Uckermark +++

Darüber hinaus sind die Gemarkungen Röpersdorf, Zollchow mit Hohenzollchow und Dollshof, Schmachtenhagen mit Louisenthal, Groß Sperrenwalde, Beenz, Ferdinandshof, Lindenhagen, sowie Sternhagen mit Sternhagen Gut betroffen, die zur Gemeinde Nordwestuckermark gehören.

Aus dem Bereich des Amtes Gramzow sind Gemeinde Oberuckersee, die Gemarkungen Strehlow mit Strehlow Vorwerk, Potzlow mit Potzlow Ausbau und Potzlow Abbau, Seehausen mit Berghausen und Brandmühle, Warnitz mit Quast, Neuhof, Trumpf und Turnersruh, Melzow, Blankenburg mit Heidehof und Koboltenhof, die Gemeinde Gramzow in der Ortslage Gramzow, die Gebiete westlich der Schulzenstraße, nördlich der Prenzlauer Straße bis zur Meisterstraße, westlich der Meisterstraße, nordwestlich und nördlich der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung K 7315, westlich der K 7315 sowie in der Ortslage Lützlow Gebiete westlich der Lützlower Straße, Am Kietz und Randowhöhe, in der Gemeinde Uckerfelde die Gemarkungen Hohengüstow, Bertikow, Weselitz und Falkenwalde mit Klein und Neu-Kleinow, in der Gemeinde Grünow die Gemarkungen Grünow mit Drense, Dreesch, Mönchehof mit Heises Hof, in der Gemeinde Randowtal die Gemarkungen Ziemkendorf und Eickstedt mit Eickstedt Ausbau und Rollberg Teil des Beobachtungsgebietes.

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Nicht zuletzt sind die Gemarkungen Schenkenberg, Baumgarten, Ludwigsburg und Dauerthal miteinbezogen, die zur Gemeinde Schenkenberg beziehungsweise zum Amt Brüssow gehören.

Für das Beobachtungsgebiet gelten insgesamt zehn Anordnungen. Unter anderem dürfen Schweine nicht auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, getrieben oder transportiert werden. Verendete oder getötete Schweine sowie Fleisch, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen dürfen nicht verbracht werden. Ausnahmen können auf Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden.

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Abschließend erinnert der Amtstierarzt nochmals alle Betriebe und Privatpersonen, die Schweine halten, daran, ihre Bestände unter der Telefonnummer 03984-701139 beim Veterinäramt in Prenzlau zu melden. Außerdem mahnt der Landkreis eindringlich, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem das Wechseln von Schuhen und Kleidung vor und nach dem Betreten von Ställen sowie das Desinfizieren.