StartseiteRegionalUckermarkTierärztliche Gebühren sind enorm gestiegen

Kosten

Tierärztliche Gebühren sind enorm gestiegen

Uckermark / Lesedauer: 5 min

Der Uckermark Kurier hat nachgefragt: „Welchen Einfluss hat die neue Gebührensatzung der Tierärzte auf die Behandlung der besten Freunde des Menschen?“
Veröffentlicht:05.03.2023, 10:57

Artikel teilen:

Tierbesitzer, die in den vergangenen Wochen die Hilfe eines Tierarztes benötigten, werden es gemerkt haben: die Gebühren sind gestiegen. Seit dem 22. November 2022 gibt es die überarbeitete Gebührensatzung. Sie gibt einen Rahmen vor — vom einfachen bis zum vierfachen Satz. „Der Tierarzt kann nach wie vor selbst entscheiden, wie hoch seine Gebühr ausfällt. Es obliegt aber dem Tierhalter selbst zu entscheiden, ob man bereit ist, das zu zahlen. Man kann sich, wie in jedem anderen Dienstleistungssektor auch, beim Tierarzt einen Kostenvoranschlag holen“, sagt Tierarzt Sven Sturmat und appelliert an die Eigenverantwortung.

Er selbst sei von seinem Satz ein wenig heruntergegangen, sodass sich die Ausgaben mit der Gebührenerhöhung für die Tierhalter in Grenzen halten. „Ich habe einfach Angst, dass den Tieren eine Behandlung verwehrt wird, weil sie zu teuer ist. Es gibt immer eine Lösung, so kann man auch eine Ratenzahlung vereinbaren. „Das Wichtigste ist das Wohl der Tiere“.

Notdienst ist Minusgeschäft

Die Erhöhung der Gebühren sei vor allem für große Arztpraxen und Kliniken wichtig, beispielsweise um den Notdienst wirtschaftlicher zu machen. „Das ist ein Minusgeschäft“, so der erfahrene Tierarzt, der schon in vielen großen Kliniken tätig war. Um auf wirtschaftlichen besseren und sicheren Füßen zu stehen, werden in jüngster Zeit immer mehr Kliniken an große Konzerne verkauft, dazu zählen die Kliniken in Potsdam oder auch Königs Wusterhausen. Die Bundesärztetierkammer e. V. hätte die Gebühren gern noch höher ausfallen lassen, denn weder die stark gestiegenen Energiekosten noch die Inflation wurden bei der Studie, die bereits vor zwei Jahren stattfand, berücksichtigt, heißt es auf der Internetseite.

Verängstigte Tierhalter

In der Prenzlauer Tierarztpraxis von Dr. med. vet. Andreas Bockholdt sorgte die Bekanntmachung über die geplante verpflichtende Preisangleichung der Tierärztegebührenordnung zunächst für ein dauernd klingelndes Telefon und verängstigten Tierhaltern, berichtete die im Kleintierbereich angestellte Ärztin Sophie Dobbert. „Wir haben sehr viele Nachfragen bekommen, einige Leute haben beispielsweise den Impftermin verschoben, weil das Geld zum geplanten Termin knapp war. Aber im Großen und Ganzen hat unsere Patientenschaft die Preiserhöhung gut angenommen. Der ein oder andere schluckt schon mal, bleibt uns aber treu“.

Hohe Kosten für Katzenkastration

Eine allgemeine Untersuchung und Beratung in der Tierarztpraxis kostet für Hunde und Katzen neuerdings gleichviel. Statt 13,47 Euro und 8,98 Euro zahlen die Besitzer jetzt 23,62 Euro. Das Team sieht dennoch keine beunruhigende Veränderung im Praxisalltag. Routinekontrollen, die einmal im Jahr stattfinden, Impfungen wie die gegen Tollwut oder die jährliche Auffrisch–Impfung, aber auch Kastrationen von Hunden und Katzen sowie das Röntgen, gehören nach wie vor zum täglichen Ablauf der Tiermediziner und sind, trotz der überarbeiteten Gebührensatzung, nicht weniger geworden. „Unser Praxis–Kalender mit Terminen für geplante Kleintier–Operationen ist für die nächsten vier Wochen voll, obwohl die Kosten für eine Katzenkastration nach der Angleichung im vergangenen November von bisher 120 Euro auf mindestens 165 Euro angestiegen sind“, sagte die Ärztin . 

Auch in der Praxis des Veterinärmediziners Dr. Alexander Genschow ist die neue Gebührenverordnung ein Thema. Seit fast 26 Jahren betreibt der 57–Jährige seine Praxis in Templin. Er ist froh, dass die Gebühren einheitlich geregelt sind und nicht willkürlich von seiner Zunft an den Tierhalter weitergegeben werden können. „Viele Leistungen sind nun neu und detaillierter in den Katalog aufgenommen worden, beispielsweise Labortätigkeiten, Hausbesuche und die neuen Diagnostikmethoden“, erklärt er.

Tierärzte haben einen Spielraum

Tierärzte haben bei der Gebührengestaltung einen gewissen Spielraum, erlaubt seien im Tagesdienst Gebühren bis zum dreifachen Satz, beim Bereitschaftsdienst bis zum vierfachen Satz. Einzelne Dienstleistungen werden somit je nach Aufwand unterschiedlich berechnet. „Jeder Fall ist anders. Daher kann man keinen Pauschalpreis nennen.“ Besonders Tierarztpraxen, die sich spezialisiert und in der Vergangenheit in hochwertige Diagnostikgeräte, wie Röntgen– und Ultraschall– und Laborgeräte, investiert haben, können mit der neuen Gebührenordnung ihren tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen. Dabei spielen auch der Schwierigkeitsgrad und der Zeitaufwand eine Rolle.

Absprache mit Tierhalter

Wie alle Tierärzte in Templin ist er bemüht, die Kosten für die Behandlung im Rahmen zu halten und setzt oftmals im unteren Bereich an. „Wird mit einem höheren Aufwand gerechnet, sprechen wir das auch im Vorfeld mit dem Tierhalter ab. Die meisten, so meine Erfahrung, stehen für ihr Tier ein. Viele haben eine Tierversicherung, die je nach abgeschlossenem Paket für die Kosten aufkommt und heutzutage auch bezahlbar ist. Der Tierhalter kann aber auch selbst dazu beitragen, dass sich Kosten im Rahmen halten. Gerade in Bezug auf Hausbesuche während des Bereitschaftsdienstes. „Hausbesuchsgebühr, Notdienstzuschlag, Kilometergeld und die Leistungen jetzt zu einem höheren Satz — da kommen schnell ein paar 100 Euro zusammen.“ Manchmal werde der Notdienst „missbraucht“, denn dieser ist für lebensbedrohliche Situationen gedacht und nicht für Symptome, deren Behandlung auch am nächsten Tag noch möglich sei.