Uckermärker wirft Landkreis Behördenwillkür vor
Templin / Lesedauer: 2 min

Mit massiven Vorwürfen gegenüber dem Landkreis Uckermark ist der Templiner Jürgen Baron an die Öffentlichkeit gegangen. Viele Prenzlauer haben dazu am Freitag ein von ihm verfasstes Flugblatt in ihren Briefkästen gefunden. In großen Lettern ist da von „Behördenwillkür im Landkreis Uckermark“ und dem „Verdacht auf funktionierende Seilschaften und Vorteilsnahme“ die Rede. Jürgen Baron bestätigte am Freitag auf Nachfrage, dass er die Verteilung in der Stadt Prenzlau in Auftrag gegeben hatte.
Persönliche Erlebnisse, vor allem mit Vertretern der Baubehörde in der Kreisverwaltung, haben den Templiner veranlasst, sich gegen eine aus seiner Sicht Ungleichbehandlung zur Wehr zu setzen. Zunächst mit einer „Initiative gegen Förderung von Denunziantentum und Behördenwillkür im Landkreis Uckermark“, die er ins Leben rief. Auf einer gleichnamigen Internetseite berichtet er über Details. Dann suchte er mit Zeitungsinseraten Personen mit ähnlichen Erlebnissen. Und jetzt ließ er die Flugblätter verteilen.
Streit um Bungalows
Im Kern geht es um Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Landkreis, die bis ins Jahr 2007 zurückreichen, als er zwei Bungalows auf dem Gelände einer ehemaligen Ferienanlage in der Nähe von Templin kaufte, die zu DDR–Zeiten dem Ministerium für Staatssicherheit gehörte. Strittig sind eine Genehmigung zum Bohren eines Brunnens, die ihm versagt wurde, sowie angeblich nicht genehmigte Bauaktivitäten, die Jürgen Baron von der Bauordnungsbehörde vorgeworfen wurden.
Der Templiner vermutet dabei, dass er bei den Kreisbehörden fortwährend von seinem Nachbarn denunziert werde. Eigenen Recherchen zufolge habe dieser indes eine Baugenehmigung erhalten, was bei dem Templiner viele Fragen und noch mehr Vermutungen offenlässt. „Ich habe kein Verständnis für diese Vorgänge. Offenbar wird hier mit zweierlei Maß gemessen“, sagte er.
Vorwurf zurückgewiesen
In der Prenzlauer Kreisverwaltung hatte man am Freitag die Verteilung der Flugblätter zur Kenntnis genommen. „Den Vorwurf von Behördenwillkür weist der Landkreis Uckermark zurück“, teilte Pressesprecherin Ramona Fischer auf Nachfrage mit. Alle Entscheidungen im Fall von Jürgen Baron seien ausschließlich auf der Grundlage geltender Gesetze, Verordnungen, Satzungen oder Richtlinien getroffen worden. „Jeder, der mit Entscheidungen nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, diese im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder auf dem Klageweg überprüfen zu lassen. Davon hat der Verfasser in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht.“ Ob der Landkreis sich gegen den schwerwiegenden Vorwurf der Behördenwillkür zur Wehr setzen will, dazu gab die Verwaltung am Freitag keine Erklärung ab.