Nordwestuckermark
Uckermärker Gemeinde gegen neue Solarparks
Schönermark / Lesedauer: 3 min

Konstantin Kraft
Mit einem Grundsatzbeschluss haben die Gemeindevertreter in Nordwestuckermark dem Bau von Solarparks im Gemeindegebiet einen schweren Riegel vorgeschoben. Demnach werden ab sofort keine Bauleitverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen, auf Wasser- und Waldflächen, in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in Umgebungsschutzgebieten zu Baudenkmalen und Sichtachsen von Bodendenkmalen mehr eingeleitet oder zugestimmt. Anders als bei den Windrädern sind für die Genehmigung von Solarparks die Kommunen zuständig.
Zustimmung der Gemeinde essenziell
Wesentliche Teile des Gemeindegebietes sind damit für den Ausbau von Solarparks blockiert. Weiterhin möglich wäre der Bau solcher Anlagen potenziell auf militärischen und wirtschaftlichen Konversionsflächen in der Nordwestuckermark, also zum Beispiel auf ehemaligen Truppenübungsplätzen, ungenutzten Gewerbe- und Industrieflächen sowie Lagerplätzen. Voraussetzung ist aber auch hier die vorherige Zustimmung der Gemeinde.
Anfragen für knapp 1700 Hektar
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden die Kommunen in der Uckermark nahezu überrannt mit Anfragen von Investoren für potenzielle PV-Freiflächenanlagen. Als Baugrund besonders beliebt offenbarten sich dabei Ackerflächen. Mit Stand September lagen Anträge und Anfragen für insgesamt1680 Hektar Land in der gesamten Uckermark vor. Würden all diese Vorhaben genehmigt, so würde dies ein Verzehnfachen im Vergleich zu den bereits ausgewiesenen Flächen in den Bebauungsplänen der Kommunen bedeutet, verdeutlichte Landrätin Karina Dörk (CDU).
Regionalplanung aktualisiert Handreichung
Die regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hatte unlängst ihre Handreichung für die Kommunen im Umgang mit Anfragen für Solarparks aktualisiert. Darin wird unter anderem empfohlen, dass Solarparks nicht auf Ackerflächen mit einer Bodenwertzahl von 23 und mehr errichtet werden sollten. Als Negativkriterium gilt überdies eine Unterschreitung von Mindestabständen zur Wohnbebauung von 400 Metern sowie die Zerschneidung von störungsarmen Räumen und Gewässernähe.
Beschluss kann später revidiert werden
Für die Gemeinde Nordwestuckermark lagen aktuell sechs Anträge für großflächige PV-Anlagen vor. Dazu gehörte auch ein schwimmender Solarpark. Mit dem Beschluss soll Zeit geschaffen werden, um im Rahmen einer Arbeitsgruppe einen grundsätzlichen Umgang mit dem Thema zu finden. Der Beschluss selbst könnte zu einem späteren Zeitpunkt wieder revidiert werden. „Wir haben nicht umsonst ,bis auf Weiteres‘ geschrieben“, meinte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hartmut Schulz. „Es ist ratsam, erst einmal einen Kriterienkatalog zu formulieren.“
Gemeinde sperrt sich gegen Solarparks
In der vergangenen Woche hatten sich die Gemeindevertreter in Randowtal ebenfalls kritisch zu geplanten Solarparks auf ihrem Gemeindegebiet geäußert. In Wollin und Schmölln wollte Vattenfall große PV-Freiflächenanlagen errichten. Dagegen formte sich deutlicher Protest. Eine Bürgerinitiative sammelte Unterschriften gegen einen 80 Hektar großen Solarpark in Wollin. Die Gemeindevertreter stimmten einstimmig gegen das Aufstellen eines B-Planes für das Projekt. Ähnlich wie in Nordwestuckermark wurde zudem ein Grundsatzbeschluss gegen den Bau von Solarparks in der Gemeinde angeregt.