Corona-Lockdown
Uckermärkische Eltern melden Kinder von Unterricht ab
Templin / Lesedauer: 3 min

Horst Skoupy
Der harte Lockdown – der zweite in diesem Jahr – kommt. Das haben die Bundesregierung sowie die Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Wochenende beschlossen. Zu den Entscheidungen gehören auch Regelungen und Empfehlungen zum Unterricht an den Schulen. Im Land Brandenburg hat dazu das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) noch am Sonntag einen Mitteilung verfasst, in der Eltern informiert werden, dass der Präsenzunterricht bis zum Beginn der Ferien am 18. Dezember ausgesetzt wird. Ausgenommen sind lediglich Schüler von Abschlussklassen an Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und beruflichen Schulen.
Präsenzunterricht ausgesetzt
Der Mitteilung zufolge können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken – eine Aussage, die bei vielen Betroffenen Fragen hinsichtlich der Schulpflicht offen lässt. „Da die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bestehen bleibt, halten Sie bitte Ihre Kinder in der Zeit, in der sie ansonsten am Unterricht teilnähmen, zum Lernen zu Hause an”, stellt das Ministerium in dem Schreiben klar. Eltern, die sich dafür entscheiden, dass ihr Kind zu Hause bleibt, sollen formlos die Schulen informieren.
Aufgaben wie im Krankheitsfall
Diese Festlegung des Ministeriums stellt die Schule vor besondere Herausforderungen. Wie kann einerseits Präsensunterricht mit den Schülern durchgeführt werden, die in dieser Woche noch die Schule besuchen, und andererseits Distanzunterricht mit den fehlenden Schülern durchgeführt werden? Beides abzusichern, sei gerade für Grundschulen wie die Puschkin-Schule in Boitzenburg ein Problem. Dort habe es am Montag Abmeldungen einzelner Schüler in allen Klassenstufen gegeben, informierte Schulleiterin Heike Koopmann. Das bedeutete, dass das Lehrerkollegium normalen Unterricht durchgeführt hat. Mit der Besonderheit, dass für alle Schüler Maskenpflicht während des Unterrichts galt. Darüber hinaus Distanzunterricht durchzuführen, sei nicht möglich, so die Schulleiterin. So, wie sie die Mitteilung des Ministeriums interpretiert, seien die Schulen bis zum Ferienbeginn dazu auch nicht verpflichtet, sondern erst ab 4. Januar 2021. „Bis dahin machen wir das, was wir immer dann machen, wenn Kinder krank sind. Wir geben Aufgaben über die Schulcloud weiter”, sagte Elke Koopmann. Die Eltern sind angehalten, diese Aufgaben mit ihren Kinder zu Hause zu lösen.
Distanzunterricht in erster Januarwoche
Ähnlich stellte sich die Situation an der Goethe-Grundschule in Templin dar. Dort waren am Montagmorgen rund 60 Schüler abgemeldet, informierte Schulleiterin Elke Benzmann. Mit den Eltern sei besprochen worden, dass sie am Dienstag Aufgaben von den jeweiligen Fachlehrern erhalten – aus der Schulcloud, per E-Mail beziehungsweise werden Arbeitsmaterialien vor Ort in der Schule ausgeteilt. Das gelte vorerst für diese Woche bis zum Ferienbeginn. Mit ihren Kollegen sei die Schulleiterin dabei, den vom Ministerium festgelegten Distanzunterricht für Grundschulen in der Woche vom 4. bis 8. Januar 2021 zu organisieren.
Empfehlung zu Kita-Betreuung
Kitas bleiben vorerst geöffnet. Um auch in solchen Einrichtungen Kontakte zu reduzieren, wird Eltern nahe gelegt, ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen.