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UVG kontrolliert 3G-Regel in Bussen stichprobenartig

Schwedt / Lesedauer: 2 min

Geimpft, genesen oder getestet gilt im Öffentlichen Personennahverkehr. Ob sich die Fahrgäste daran halten, wird auch in der Uckermark geprüft.
Veröffentlicht:16.12.2021, 12:07

Von:
  • Michaela Kumkar
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Wer Bus oder Bahn benutzen möchte, der muss entweder zwei Mal geimpft, genesen oder getestet sein. Das besagt die 3G-Regel. Ob die eingehalten wird, wird auch in den Bussen der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft (UVG) kontrolliert. „Stichprobenartig“, so Steffi Pohlan, ist Pressesprecherin der UVG. „Das Fahrpersonal fragt danach, wenn es die Fahrausweise beim Einsteigen kontrolliert.“

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Entweder Fahrgäste zeigen ihren Impfnachweis, den Genesenennachweis in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass oder ein negatives, zertifiziertes Testergebnis. „Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden“, lässt sie wissen. Ausgenommen von dieser 3G-Pflicht seien Kinder unter zwölf Jahren und alle anderen Schüler.

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Zusätzliche Kontrollen in den Bussen finden ebenfalls statt, erklärte die Pressesprecherin. „Das übernehmen Polizei und Ordnungsämter. Ein Verstoß gegen die Regel kann von ihnen mit einer Geldbuße mit bis zu 2500 Euro geahndet werden. Bislang gab es wegen der Einhaltung der 3G-Regel keine größeren Probleme. Auch deshalb, weil sich die meisten Fahrgäste vorher informiert haben, was beachtet werden muss.“

Nachweispflicht gilt für alle

Die Nachweispflicht gelte für alle, so ihr Hinweis. Also auch für diejenigen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. „Sie müssen also ein negatives Testergebnis vorlegen. Das wird dann schwierig, wenn Fahrgäste auf dem Dorf wohnen, kein Auto haben und zur nächsten Testmöglichkeit wollen. „Den Bus können sie dafür nicht benutzen“, bedauert die Pressesprecherin mit dem Hinweis auf die 3G-Regel.