Gerichtsurteil

Vater zahlt keinen Unterhalt für sein Kind

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Die neue Familie wurde vom 42-Jährigen unterstützt, die Tochter aus der alten Beziehung aber „vergessen“.
Veröffentlicht:10.12.2022, 19:40
Aktualisiert:10.12.2022, 19:41

Von:
  • Author ImageStefan Adam
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Ein 42-Jähriger zahlte seit November 2019 keinen Unterhalt für seine Tochter, obwohl er gut verdiente. Das brachte ihn vor Gericht. Dort trat er locker auf und erklärte, dass er in der Zeit noch andere Ausgaben gehabt habe, unter anderem für ein weiteres Kind, das bei ihm lebe. Auch habe er unterschiedlich verdient und alles beim Jugendamt gemeldet. Damals seien die Gelder direkt vom Verdienst abgezogen worden. „Seit 2019 habe ich das wohl verpennt“, so der Angeklagte.

Kontakt ist schwierig

Der vom Jugendamt bestellte Beistand sagte, dass der Kontakt zum Angeklagten sich schwierig gestaltete, obwohl er über ein regelmäßiges Einkommen verfügte.

Durch Pfändungsbeschluss konnten Beträge über den Arbeitgeber eingezogen werden. Er sollte seit 2005 monatlich 111 Euro zahlen, so der Zeuge. „Es war keine Absprache möglich oder wurde nicht eingehalten.“ Die Rückstände beliefen sich auf 3160 Euro.

Richterin zeigt sich gerührt

Die Mutter des Kindes gab an, dass der Mann selbst nie Unterhalt gezahlt habe, sondern alles vom Jugendamt geregelt worden sei. Ihre Tochter sei auf den Unterhalt angewiesen. Kontakt gab es nur die ersten Jahre, dann überhaupt nicht mehr. Beim Verlesen der monatlichen Einkommen des Angeklagten durch die Richterin war sie den Tränen nahe: Er habe zwischen 1445 bis 2500 Euro in den letzten drei Jahre verdient.

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Auch wenn die Einlassung des Angeklagten als Geständnis gewertet werden kann und er nicht vorbestraft ist, sei so ein Verhalten nicht nachvollziehbar, so die Staatsanwältin. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagesätzen zu je 40 Euro für die Verletzung der Unterhaltspflicht. Dabei erwähnte sie, dass für solche Taten auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden können.

Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und sprach mit Urteil die Geldstrafe von 2400 Euro aus. Dabei waren nur die letzten zwei Jahre angeklagt, die aufgelaufenen Schulden allerdings bleiben, so die Juristin.