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Jugendkella Templin

Vergabekriterien für Jugendfonds Templin stehen

Templin / Lesedauer: 2 min

Kinder und Jugendliche aus Templin können nun ihre Förderanträge beim „Jugendkella“-Team einreichen.
Veröffentlicht:15.10.2022, 08:07

Von:
  • Sigrid Werner
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Die Jugendeinrichtung der evangelischen Kirchgemeinde Templin „Jugendkella“ hat für ein Projekt „Templiner Jugendfonds“ mit Erfolg Fördermittel aus dem Brandenburg-Fonds des Deutschen Kinderhilfswerk e. V. eingeworben. Jetzt steht fest, wie die 4500 Euro vergeben werden sollen. Am 6. Oktober traf sich die aus sechs jungen Leuten bestehende Jury in der Jugendeinrichtung. Gemeinsam mit Isabel Schröder, die gerade ein Praktikum im „Jugendkella“ absolviert und das Projekt Jugendfonds betreut, erarbeiteten die jungen Leute einen Kriterienkatalog, nach dem die Mittel vergeben werden sollen. Die Projektvorschläge können ab sofort beim „Jugendkella“ abgegeben werden.

+++ Templiner Jugendliche sichern sich Fördergelder +++

„Sie können jeweils von mindestens drei Jugendlichen, im Alter von 13 bis 21 Jahren, eingereicht werden, die entweder in Templin wohnen, hier zur Schule gehen oder hier arbeiten. Sie sollen einen Bezug zu Templin haben und auch anderen Jugendlichen außer der antragstellenden Gruppe zugutekommen“, informiert Isabel Schröder. Private Anliegen oder Feiern werden damit nicht gefördert. Die Anträge dürfen weder diskriminierenden noch sexistischen oder rassistischen Inhalt haben. Sie sind formlos an den „Jugendkella“ oder über die E-Mail [email protected] zu stellen. Antrag und Begründung sollten maximal eine A4-Seite lang sein, wenn nötig mit einer Skizze versehen und von allen Gruppenmitgliedern unterschrieben werden.

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Die Jury wird am 21. Oktober das erste Mal zusammenkommen und die Projektanträge sichten. Pro Vorschlag können maximal 500 Euro bewilligt werden. Die Jugendlichen erhalten sofort eine Rückmeldung, ob ihr Wunsch bewilligt wird oder ob noch etwas nachzureichen ist. Die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge berücksichtigt, bis der Fonds geleert ist.