Warum Eigentümer von Grundstücken jetzt aktiv werden müssen
Templin / Lesedauer: 4 min

Seit Anfang Mai und noch bis Juni verschicken die brandenburgischen Finanzämter zweiseitige Infoschreiben an alle Grundstücksbesitzer. Auch zahlreiche Uckermärker haben sie bereits erhalten. Die schon 2018 vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubewertung aller Grundstücke soll auf den Weg gebracht werden.
Gut 75 000 dieser Schreiben würden täglich rausgehen, hieß es kürzlich im Saal des Multikulturellen Centrums Templin (MKC), um die allein im Land Brandenburg geschätzten 1,8 Millionen Grundstückseigner zu erreichen. Bundesweit dürften es gut 36 Millionen sein.
Wer bislang seine von den Gemeinden erhobenen Grundsteuern alljährlich entrichtet und sich über deren Höhe und Entstehung ansonsten weiter keine großen Gedanken gemacht hat, sieht sich jetzt nicht nur etlichen Fragen gegenüber. Er muss jetzt auch aktiv werden.
Große Resonanz
Die große Resonanz auf die Auftakt-Informationsveranstaltung im MKC war da nicht verwunderlich. Vor allem viele ältere Grundstücksbesitzer hatten sich auf den Weg gemacht. Von zahlreichen Fragen getrieben, war auf längst nicht alle auch eine befriedigende Antwort zu erhalten. In einem Punkt zumindest konnte Antje Langbecker, Amtsleiterin des für die Uckermark zuständigen Angermünder Finanzamtes, gerade den weniger Technikaffinen Entwarnung geben. Die angestrebte ausschließlich internetbasierte Nutzung des ELSTER-Programms für die erforderliche Datenübermittlung, damit die Finanzämter die neuen Bescheide erlassen können, ist dann doch nicht so ausschließlich.
Die von Eigentümern und Erbbauberechtigten zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt abzugebende Grundsteuerwerterklärung kann auch in Papierform eingereicht werden. Die erforderlichen Steuerwerterklärungsformulare sollen ab dem 20. Juni auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de zum Ausdrucken und als Papiervordruck auch im Finanzamt zur Selbstabholung bereitgestellt werden.
ELSTER-Programm nutzen
Um die künftige Nutzung des ELSTER-Programms wird man dennoch kaum herum kommen, und so wurde vor allem ausführlich darauf eingegangen, um mögliche Berührungsängste abzubauen. Klar wurde, dass die Erfassung und rechtzeitige Übermittlung der von den Finanzämtern eingeforderten Daten nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Unter Umständen wird deren Beschaffung den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten im Einzelfall auch mal etwas mehr Zeit abverlangen. Sich mit der Materie intensiv auseinander zu setzen lohnt sich aber, denn ohne diese Daten geht es nicht. Auf ihrer Grundlage wird das Finanzamt zwei Bescheide erlassen: zum einen einen Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und zum anderen den Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025, die ihrerseits dann ab 2025 die Basis für die von den Gemeinden festzusetzende und einzuziehende Grundsteuer bilden. Eine Rechnung mit gegenwärtig noch vielen Unbekannten, bei der zwar klar ist, dass es da für den Einzelnen sicher Verschiebungen nach unten oder oben geben kann, aber nach Vorgabe der Bundesrichter keine im Gesamtaufkommen der Grundsteuern für die Kommunen geben soll.
Stichtag ist der 1. Januar 2022
Verständlich, dass es auf Seiten der Grundstückseigner nun einige Verunsicherung darüber gibt, welche Angaben wie zu machen sind und vor allem wenn, welche finanziellen Auswirkungen das dann für sie hat. Genau das lässt sich verbindlich erst beantworten, wenn man den Grundsteuerbescheid 2025 in Händen hält. Was definitiv zu spät ist. Immerhin, Wertentwicklungen berücksichtigend, soll es nach sieben Jahren dann eine Anpassung geben. Doch vorerst ist Stichtag für die Wertermittlung der Grundstückswert vom 1. Januar 2022. Ein weiteres Infoschreiben wird es nicht geben.
Am 9. Juni in Prenzlau
Aber keiner wird im Regen stehen gelassen: Es gibt jede Menge Hilfen, die in Anspruch genommen werden können. Zur allgemeinen Einführung sind die nach dem Auftakt in Templin jetzt überall im Land stattfindenden Infoveranstaltungen gut. Die nächste in der Uckermark wird am 9. Juni um 15 Uhr in Prenzlau in der Aula des Christa-und-Peter-Scherpf Gymnasiums stattfinden. Wegen der begrenzten Platzkapazität wird um Anmeldung unter Telefon 03331 2670 oder per E-Mail an [email protected] gebeten.
Weitere Termine, wichtige Informationen und Erklärvideos finden sich im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de. Wenn es knifflig wird und für Sonderfälle aller Art empfiehlt sich der virtuelle Assistent „steuerchatbot.de“ und die eigens eingerichtete Grundsteuer-Hotline 0331 200 600 20.
Den Besuchern der Templiner Auftaktveranstaltung allerdings blieb der etwas fahle Beigeschmack, dass nahezu alle Grundstücke im ländlichen Raum aufgrund ihrer oft Mehrfachnutzungen und zahlreicher anderer Probleme „Sonderfälle“ sein könnten, die dann nur einzeln mit Hotline-Unterstützung zu klären sind. Die Befürchtung, dass bald Server heiß laufen und Geduld in Warteschleifen gefordert sei, ist so sicher nicht ganz von der Hand zu weisen.