Uckermärker Bauern
Wenn Landwirte nicht mehr zum eigenen Feld fahren dürfen
Uckerland / Lesedauer: 3 min

Die Straßen halten auch in der Uckermark nicht ewig, regelmäßige sachgerechte Ausbesserungsarbeiten sind deshalb eine unumgängliche Notwendigkeit. Dies betraf aktuell auch die Landstraße 258 zwischen Bandelow und Trebenow. Die Instandsetzung mit dem Ergebnis einer glatten Fahrbahn ist so gut wie abgeschlossen, wäre dort nicht das Ärgernis der hiesigen Landwirte über das Fehlen der Ackerzufahrten.
Jürgen Steinberg gehört zu den betroffenen Bauern, denen, wie er selbst sagt, die Zufahrt auf die eigenen Felder untersagt sei: „Vor der Sanierung der Straße war alles auf einer Ebene. Unsere Zufahrten gab es schon immer, niemand hat sich darum geschert. Asphaltkante und Einfahrt hatten dieselbe Höhe. Jetzt wurde alles angehoben, sodass an einigen Stellen die Straße um einen halben Meter höher ist als zuvor. Das Befahren des Straßenbanketts wurde uns Landwirten verboten“.
2500 Euro pro Zufahrt
Mitbetroffener Martin Mandelkow ergänzte mit den Worten: „Es drohen uns sogar Strafen. Der Vorschlag, dass wir uns die Zufahrten zu unseren Felder selbst aufschütten, wurde konsequent abgelehnt. Stattdessen sollen wir 2500 Euro netto pro Zufahrt von sechs Quadratmetern Größe bezahlen. Ich brauche drei davon.“
Die beiden befreundeten Landwirte sowie ihre Kollegen Jörg Sproßmann, Holger Fulbrecht und Henry Wahl, der als Vertretung für Catharina Hebrock vor Ort war, ärgert am meisten, dass sie als bekannte Eigentümer oder Pächter der angrenzenden Felder nicht in die Planung einbezogen wurden. In ihrer Verzweiflung wandten sich die Männer an den Bundestagsabgeordneten Jens Koeppen (CDU).
Kritik am Landesbetrieb Straßenwesen
Aus einem Schreiben des Bundestagsbüros von Koeppen geht hervor, dass es sich um ein Kommunikationsproblem zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und den Landwirten handelt. „Sofern in dem Informationsschreiben aus dem vergangenen Jahr über den Baubeginn der Baumaßnahme und die Inbesitznahme der dazu benötigten Fläche auch über die Folgen/Konsequenzen (Beantragung der Zufahrten, Vertragsschließung, Kostenkalkulation) aufgeklärt worden wäre, hätte die aktuelle Konfrontation wahrscheinlich vermieden werden können. Das wird Herr Koeppen bei seinem nächsten Zusammentreffen mit Minister Guido Beermann (CDU) auch noch einmal besprechen“, schrieb die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Carolin Bucher–Schulz.
Aus Brandenburgs Infrastrukturministerium leitete die Mitarbeiterin an Jürgen Steinberg die Information weiter, dass bei der Fahrbahninstandsetzung die vorhandenen und genehmigten Zufahrten im Bestand erfasst und bei der Bauausführung gemeinsam mit den Straßengräben und Mulden ordnungsgemäß wieder hergestellt wurden. Aus diesem Grund können die Nutzer der an der L 258 angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr wie bisher ungenehmigt über das Bankett auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen fahren. Die Redaktion des Uckermark Kurier bekam von Steffen Streu, Pressesprecher des Landesbetriebes Straßenwesen, die gleiche Antwort.
Vorkasse von Bauern verlangt
Die verärgerten Landwirte bestätigten, dass die bauausführende Firma für die Herstellung der Zufahrten im Nachhinein Angebote direkt für die Landwirte erstellt habe. „Wir finden es eine Frechheit, dass uns die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden. Vor allem, dass wir mit 80 Prozent in Vorkasse gehen mussten und die Zustimmung aller betroffenen Landwirte als Bedingung für die nachträglichen Baumaßnahmen gefordert wurde. Wir haben jedoch keine andere Wahl als zu bezahlen. Schließlich steht die Ernte vor der Tür“, so Jürgen Steinberg.