Amtsgericht Schwedt
Wie aus 1000 Euro Geldstrafe plötzlich 3000 Euro werden
Schwedt / Lesedauer: 2 min

Stefan Adam
Das deutsche Waffengesetz ist detailreich und kompliziert. Es regelt den Umgang mit Waffen, deren Besitz und auch die Handhabung. Ein Waffenschein ist dabei grundsätzlich erforderlich. Das musste nun auch ein Uckermärker erfahren, als er den Einbruch in sein Wohnhaus der Polizei meldete. Dieser hatte ein juristisches Nachspiel für ihn.
Polizeibeamte prüften bei der Bestandsaufnahme der zahlreichen Gegenstände, die die Diebe an sich nahmen, auch die noch vorhandenen Waffen auf erteilte Genehmigungen beziehungsweise Waffenbesitzkarten. Zwei Gewehre waren bei dem Einbruch gestohlen worden. Dabei stellte sich heraus, dass bei drei älteren Modellen der Waffenschein fehlte. Der Besitzer musste sich deshalb nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.
Angeklagter zahlte nicht
Es war der vierte Verhandlungstermin in der Sache. Gegen ergangene Strafbefehle wurde Einspruch eingelegt. Im letzten Fall wurde die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro vereinbart, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch der Angeklagte zahlte nicht diesen Betrag aus nicht nachvollziehbaren Gründen an die Staatskasse. Deshalb musste erneut eine Hauptverhandlung angesetzt werden.
Vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes gestand der Angeklagte den Besitz der alten Gewehre. „Das waren einst Geschenke und seit vielen Jahren in meinem Besitz. Diese alten Waffen waren nur Deko und unbrauchbar. Man konnte daraus nicht mehr schießen.“
Angeblich Deko-Waffen
Die bestellten Gutachter des Landeskriminalamtes hatten dazu aber eine andere Auffassung. Es waren Deko-Waffen, eine Waffe ohne Verschluss und so nicht gebrauchsfähig. Aber als Deko-Waffen sind diese so nicht statthaft. Der Lauf muss beispielsweise verschweißt oder aufgebohrt sein, um eine Handhabung sicher auszuschließen, so die Meinung der Kriminaltechniker. Beim Test schossen die Waffen störungsfrei.
„Für mich waren die Waffen unbrauchbar, ich habe diese doch geschenkt bekommen“, argumentierte der Angeklagte. „Niemand hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich dafür einen Waffenschein brauche. Ich möchte dafür doch nicht bestraft werden.“
Gutachten eindeutig
Dann hätten Sie die Geldbuße bezahlen müssen, entgegnete die Richterin. Und eine nochmalige Einstellung des Verfahrens lehnte die Staatsanwältin ab. Das Gutachten ist eindeutig, es sind keine Deko-Waffen. Ein Waffenschein lag nicht vor. Diese Gewehre waren schnell schussfertig zu machen. Sie forderte für den unerlaubten Waffenbesitz eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 180 Euro.
Auch das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe von 3000 Euro aus.