Marienkirche beleuchtet

Wie Prenzlau in Energiekrise „Heimatgefühl” erhalten will

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ wird es dunkler in Städten. Was heißt das für Prenzlau?
Veröffentlicht:09.09.2022, 05:07

Von:
  • Oliver Hauck
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Seit dem 1. September 2022 ist eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft, die helfen soll, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren. Sie regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung in privaten, öffentlichen und gewerblichen Gebäuden und gilt bis zum 28. Februar 2023. In „öffentlichen Nichtwohngebäuden“ soll nun weniger geheizt und weniger Wasser erwärmt werden. Krankenhäuser, Schulen, Kitas sowie Dienste, Heime sowie Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte sind von der Verordnung ausgenommen.

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Außerdem wird die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Baudenkmäler von außen, mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung, untersagt. Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) sagte in einer öffentlichen Ausschusssitzung, man werde nur das machen, wozu man verpflichtet sei. Bestimmte Bereiche der Stadt blieben durchgehend durch Bodenstrahler beleuchtet, zum Beispiel der Raiffeisenplatz nahe dem Marktberg und der Vorplatz des Rathauses. „Hier steht der Sicherheitsgedanke im Vordergrund.“, so Sommer.

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Er wies darauf hin, dass die Marienkirche, weiterhin bis 22.00 Uhr angestrahlt werde: „Das bisschen Heimatgefühl ist uns gerade in der kommenden dunklen Jahreszeit wichtig“, so Sommer. In der Weihnachtszeit werde die Marienkirche überdies auch wieder morgens beleuchtet, wenn es noch dunkel sei. „Genauso ist der Weihnachtsmarkt kein solcher ohne Licht.“ Hingegen sei es kein Problem, in den Verwaltungsgebäuden auf Warmwasser im WC zu verzichten und die Raumtemperatur abzusenken.