Kita–Sanierung

Fehler bei Eilentscheidungen— Rechtsaufsicht bestätigt Kritik

Ueckermünde / Lesedauer: 4 min

Die Linke und der Bürgerbund bemängelten, dass die Stadtvertretung bei Beschlüssen nicht einbezogen wurde. In einer Sache folgte die Kommunalaufsicht aber der Verwaltung.
Veröffentlicht:30.05.2023, 05:33

Von:
  • Eckhard Kruse
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In der Kita „Storchennest“ in Ueckermünde am Stettiner Haff wird weiter kräftig gebaut. Die Kinder hoffen auf eine baldige Rückkehr in ihre gewohnten Räume. Sie wissen nichts davon, dass der Landkreis Vorpommern–Greifswald eine Untersuchung zu den Entscheidungen in Sachen Sanierung führte. Die Rechtsaufsicht prüfte, ob zwei Eilentscheidungen des Bürgermeisters und des Hauptausschusses korrekt waren. Denn die Ueckermünder Fraktion „Die Linke“ hatte starke Zweifel daran geäußert und die Rechtsaufsicht um eine Einschätzung gebeten. Sie war wie Mitglieder des Bürgerbundes der Meinung, dass die Stadtvertreter hätten einbezogen werden müssen. Das war in zwei Fällen nicht geschehen.

Rechtsaufsicht sieht Fehler bei den Beschlüssen

Die Rechtsaufsicht gab den Linken in weiten Teilen recht. Der Hauptausschuss hätte eine Eilentscheidung am 9. März dieses Jahres über die Summe von 425 000 Euro nicht treffen dürfen. Es wäre zeitlich möglich gewesen, eine Dringlichkeitssitzung der Stadtvertreter einzuberufen, so die Rechtsaufsicht. Denn der Hauptausschuss darf nur bis zu einer Summe von 50 000 Euro entscheiden.

Weiterhin folgte die Rechtsaufsicht der Linksfraktion in der Frage, dass die Stadt einen Nachtragshaushalt bei einer Mehrsumme der Baukosten von 425 000 Euro hätte aufstellen müssen. Das hatte die Stadt nicht getan.

Muss Nachtragshaushalt erstellt werden?

Die Rechtsexperten verwiesen auf die Hauptsatzung von Ueckermünde. Danach müsse bei zusätzlichen (überplanmäßigen) Ausgaben ein Nachtrag erarbeitet werden, wenn die Summe höher als ein Prozent der Gesamtauszahlungen des Jahres ist. Die Gesamtauszahlungen liegen demnach 2023 bei rund 23,26 Millionen Euro. Ein Prozent wären etwa 232 600 Euro. Die Summe von 425 000 Euro liege darüber. Ob ein Nachtrag noch aufgestellt werden muss, werde gerade geprüft, so Kreissprecher Florian Stahlkopf.

In einer weiteren Frage folgte die Rechtsaufsicht aber der Ansicht von Bürgermeister Jürgen Kliewe. Er hatte am 22. Dezember 2022 eine Eilentscheidung getroffen, weil es zum Jahresende nicht mehr möglich gewesen sei, eine Sitzung der Stadtvertreter einzuberufen. Er löste Aufträge für die Kita–Sanierung über 112 000 Euro und 71 000 Euro aus, weil die Zuschlagsfrist am 30. Dezember ausgelaufen wäre. Weil der Tag der Einladung und der Tagungstag nicht zur Ladungsfrist von drei Tagen gezählt werden, hätte die Sitzung erst am 31. Dezember stattfinden können, urteilte der Landkreis.

Die Kindergarten-Kinder hoffen, dass sie bald in ihre Kita „Storchennest‟ am Ueckermünder Parkweg zurückkehren können.  (Foto: Eckhard Kruse)

Dabei übersah die Rechtsaufsicht offenbar, dass die beiden Angebote bereits am 20. Dezember vorlagen und die Sitzung bei einer rechtzeitigen Einladung per E–Mail früher hätte stattfinden können.

Bürgermeister: Wollten Sitzungsgeld sparen

Die Kommunalaufsicht habe der Stadt die geltende Rechtslage noch einmal ausführlich erläutert, hieß es. Die Stadtvertwaltung sei zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen sensibilisiert worden. Jürgen Kliewe versicherte, dass es solche Eilentscheidungen des Hauptausschusses ohne Stadtvertretung nicht mehr geben werde. Er habe sich von einem Vorschlag einiger Mitglieder leiten lassen, die Entscheidung gleich zu fällen. Man habe das Sitzungsgeld für die Dringlichkeitssitzung der Stadtvertreter sparen wollen. Man habe die Entscheidung auch gefällt, weil die Baumaßnahme bei der langen Ausarbeitung eines Nachtragshaushalts für längere Zeit still gestanden hätte.

Da widerspricht Detlef Rabethge. Die Stadtvertreter hätten über die Mehrausgaben entscheiden können, meinte er. Der Nachtrag wäre dann anschließend erarbeitet worden. Der Fraktionschef betonte, dass „Die Linke“ immer auf eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den anderen Stadtvertretern setze. Die Kontrolle der Verwaltung gehöre aber zu den Aufgaben der Stadtvertreter. „Wozu haben wir solche Regularien, wenn wir uns nicht daran halten?“, fragte Rabethge. Diese Regelwerke seien geschaffen worden, um den Stadtvertretern und der Verwaltung dazu zu helfen, wie Dinge umzusetzen sind. Sie müssten auch eingehalten werden.

Auch Stadtvertreter André Klink vom Bürgerbund äußerte sich positiv zur Einschätzung der Rechtsaufsicht. Man solle ein bisschen Transparenz zeigen und nicht alles im Hauptausschuss durchwinken, sagte er. Er bleibe auch bei seiner Aussage, dass eine Dringlichkeitssitzung im Dezember möglich gewesen wäre. „Auch die Tage zwischen Weihnachten und Silvester sind normale Werktage“, betonte er. Da sei die Kommunalaufsicht sehr großzügig gewesen. Der Bürgermeister hatte davon gesprochen, dass zwischen den Festtagen fast alle Mitarbeiter im Urlaub gewesen wären.

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