Frau erbt Friedhofs-Grundstück – und untersagt Beerdigungen
Hintersee / Lesedauer: 4 min

Wird es auf dem Friedhof in dem kleinen Grenzort Hintersee keine Beerdigungen mehr geben können? Auf den ersten Blick eine komische Frage. Denn auf dem Gottesacker am Dorfrand ist offensichtlich genug Platz. Dennoch ist diese Frage nicht ganz unberechtigt. Der Grund: Marlis Bexten hat in einem Schreiben an Hintersees Bürgermeister Wolfgang Urbanek angekündigt, dass sie ab sofort jede Beerdigung auf dem Friedhof untersagt.
Die Frau aus Rietberg in Nordrhein-Westfalen sieht sich dabei durchaus im Recht, denn sie ist Eigentümerin eines etwa 10.000 Quadratmeter großen Grundstückes, auf dem sich auch eben auch ein Teil jenes Friedhofes befindet. Sie hat es nicht nur bei dieser Ankündigung belassen. Sondern kürzlich gemeinsam mit Ehemann Heinz und Enkeltochter Kim im wahrsten Sinne des Wortes Pflöcke eingeschlagen. An diesen Pflöcken, die seitdem auf dem Friedhofsareal stehen, machen Schilder den Besuchern ganz unmissverständlich klar: Achtung, ab hier handelt es sich um privaten Grund und Boden, und das Betreten desselben ist nur auf eigene Gefahr möglich.
Eher zufällig ans Land-Erbe gekommen
Die Bextens sehen sich bei dieser Aktion juristisch auf der sicheren Seite. Marlis Bexten betont, dass es ihr Land sei, auf dem seit längerem der Friedhof als Beerdigungsstätte genutzt werde. Das Land habe sie geerbt. Zunächst war ihr Großvater Eigentümer, der die Fläche gekauft habe. Dann sei das Land an ihre Mutter gegangen – juristisch korrekt per Testament. Im Jahr 2018 ist ihre Mutter verstorben, und bei der Erbenermittlung durch das Amt Am Stettiner Haff sind die Behörden dann auf Marlis Bexten als Alleinerbin gestoßen. „Ich selbst habe das vorher gar nicht gewusst“, sagt die Frau.
Nachdem sie den Grund und Boden geerbt hatte, war sie natürlich auch daran interessiert, alle verfügbaren Informationen zu dem Stück Land einzuholen. Dabei, sagt Marlis Bexten, ist ihr aufgefallen, dass ein Teil ihres Grundstückes überbaut worden sei. Auf mehr als 400 Quadratmetern ihres Landes beispielsweise befindet sich der Friedhof. Seit vielen Jahren schon, wenn man den Sterbedaten glaubt, die auf den Grabsteinen zu lesen sind. „Ich verstehe das nicht, denn die Fläche ist ja schon viele Jahre Privatbesitz“, sagt Marlis Bexten. Das ist auch im Grundbuch fixiert, und das hätte bei der Überbauung auffallen müssen.
Amt bot als Entschädigung fünf Euro pro Quadratmeter
Eine komplizierte Angelegenheit mithin. Zwar hat Marlis Bexten mit Hintersees Bürgermeister Urbanek gesprochen. Doch der habe ihr lediglich angeboten, pro Quadratmeter Friedhofsland fünf Euro als Entschädigung zu zahlen. Aus ihrer Sicht kein Angebot, das sie annehmen könne, sagt Marlis Bexten. Sie erwarte solide Vorschläge vom Amt, das für den Friedhof zuständig ist. „Ich will keine Streitereien, aber ein vernünftiges Angebot“, sagt die Grundeigentümerin.
Vom Amt „Am Stettiner Haff“ hieß es zu der Angelegenheit, dass es sich um ein „sensibles Thema“ handele, mit dem entsprechend umgegangen werden müsse. Die Gemeinde sei derzeit dabei, Marlis Bexten ein Angebot zu machen, zu den Preisangeboten gab es keine Information. Allerdings sei es so, dass sich in Hintersee nun mal keine Grundstückspreise wie in Bonn erzielen ließen. Weil die Angelegenheit äußerst diffizil und noch nicht geklärt ist, werde sich das Amt also bedeckt halten und keine Informationen geben. Auch weil eine Publizierung des Konfliktes in der Presse aus Amtssicht kein geeignetes Mittel sei, um zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
Kommune für Friedhof zuständig
Und wie steht es beim Thema Bestattung? Das wird ganz sicher in dem speziellen Fall zu klären sein. Fakt ist, dass eine Beisetzung hierzulande in den allermeisten Fällen auf dem Friedhof stattfindet. Grund dafür ist der sogenannte Friedhofszwang, den es in den meisten Bundesländern gibt. „Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird“, ist etwa auf der Internetseite „bestattungen.de“ nachzulesen.
Nach Auskunft von Pfarrerin Sandra Kussat-Becker, zuständig auch für Hintersee, sei die Kommune zuständig für den Friedhof, was die Verwaltung angehe. Als Pfarrerin sei ihre Aufgabe die seelsorgerische Betreuung und Begleitung von Hinterbliebenen. Insofern liege es bei der Kommune, zu sagen, ob Bestattungen in Hintersee trotz Einspruches der Grundeigentümerin weiter stattfinden können oder nicht.