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Gerichtsurteil

Leonies Mutter muss nicht ins Gefängnis

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Die Mutter der getöteten Leonie war zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden – ohne Möglichkeit auf Bewährung. Nun hat ein Gericht nochmal darüber entschieden.
Veröffentlicht:03.08.2022, 12:51

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Im Berufungsverfahren um das Strafmaß gegen die Mutter der im Januar 2019 getöteten sechsjährigen Leonie hat die Angeklagte einen Erfolg errungen. Die Berufungskammer am Neubrandenburger Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichtes auf.

Im Dezember wurde die 27-jährige zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt ohne die Möglichkeit zur Bewährung. Nunmehr sprach der Richter im Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe aus. Begründet wurde das mildere Urteil mit der Bereitschaft der Angeklagten im Prozess gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten auszusagen, wobei sie sich auch selbst belastete.

Ihr Ex ist wegen Mordes an Leonie schon im vergangenen Jahr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Hintergrund: Drei Jahre nach Leonies Tod – Mutter wieder vor Gericht