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Steuer-Erhöhung

Lübs erhöht die Steuer für Zweitwohnsitze

Lübs / Lesedauer: 2 min

Die Abgaben, die Besitzer von Zweitwohnsitzen im Geltungsbereich der Gemeinde zukünftig zahlen sollen, steigen. Soll will es die Gemeindevertretung.
Veröffentlicht:15.11.2022, 15:59

Von:
  • Lutz Storbeck
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Jede Gemeinde muss sehen, woher sie Einnahmen bekommt, denn in den meisten kommunalen Kassen sieht es mau aus. Das gilt auch für Lübs. Deren Gemeindevertreter müssen sich also umsehen, woher solche zusätzlichen Einnahmen kommen könnten.

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Eine Quelle für die Lübser ist die Zweitwohnsitzsteuer. Die müssen Menschen bezahlen, die in Lübs ein Haus haben – neben ihrem Hauptwohnsitz. Die Gemeindevertreter haben dieses Thema während ihrer jüngsten Sitzung genau beleuchtet. Schon vor der Debatte war klar: Diese Steuer soll erhöht werden, entsprechende Regelungen im Kommunalrecht geben das her.

Debatte um Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Die Frage, die von den Gemeindevertretern zu beantworten war: Um wie viel Prozent soll sie steigen? Um zwei Prozent auf zwölf Prozent oder doch um fünf Prozent auf 15 Prozent? Bevor sich die Gemeindevertreter dazu positionierten, erläuterte Bürgermeister Ossip Storm, dass die Zweitwohnsitzsteuer nach dem Mittel der ortsüblichen Netto-Kaltmiete berechnet wird.

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Zwei Prozent mehr Steuer würden 760 Euro pro Jahr mehr in die Kasse spülen, fünf Prozent mehr demnach 1900 Euro. „Als Gemeinde haben wir nichts zu verschenken, aber: Alle sind gegenwärtig mit steigenden Kosten konfrontiert“, sagte der Bürgermeister. Insofern solle die Steuererhöhung mit Augenmaß erfolgen. Wie viele Leute für die Zweitwohnsitzsteuer zur Kasse gebeten werden, sei nicht ganz klar. Klar sei aber, dass Besitzer von Zeitwohnsitzen nicht eben zu denen gehören, die wenig Geld zur Verfügung haben.

Erhöhung um 5 Prozent rechtlich möglich

Die Steuereinnahmen für die Zweitwohnsitze liegen derzeit bei 3800 Euro im Jahr. Nun also die Entscheidung – 760 oder 1900 Euro Mehreinnahmen? Wobei eine Erhöhung um fünf Prozent die äußerste, auch rechtlich mögliche Erhöhung darstellt. Diskutiert haben die Lübser eine ganze Weile. Karsten Kietzmann setzte sich dafür ein, die Erhöhung nicht allzu groß ausfallen zu lassen.

„Ich bin dafür, dass wir die Zweitwohnsitzsteuer bei uns um drei auf dann 13 Prozent erhöhen“, schlug er vor. Und dieser Vorschlag ist auf Zustimmung gestoßen. Die Gemeindevertretung beschloss eine Änderung der entsprechenden Satzung zur Zeitwohnsitzsteuer, die künftig um drei Prozent erhöht wird.