Verstoß gegen das Landespressegesetz

NPD-Müller steht vor Gericht

Ueckermünde / Lesedauer: 1 min

Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller aus Ueckermünde muss sich ab Dienstag in der Haff-Stadt vor Gericht verantworten.
Veröffentlicht:16.12.2013, 15:07

Von:
  • Lutz Storbeck
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Noch gibt es das Ueckermünder Amtsgericht an der Gerichtsstraße, und deshalb hat es der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller, wenn er von seinem Ueckermünder Wahlkampfbüro aus dorthin geht, nicht allzu weit. Am Dienstag muss sich Müller auf den Weg in dieses Gericht machen, denn dort wird er sich wegen des Verstoßes gegen das Landespressegesetz verantworten müssen. Das jedenfalls ist der Vorwurf, den die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft erhebt. Müller soll wiederholt als verantwortlicher Redakteur des rechtsextremen „Uecker-Randow-Boten“ in Erscheinung getreten sein. Das hätte er aber nicht gedurft, weil sich das nicht damit verträgt, dass Müller als Abgeordneter für die NPD im Schweriner Landtag sitzt, hieß es.

Nicht nur Müller allein wird in diesen Tagen vor einem Gericht erscheinen müssen, auch ein Gesinnungsgenosse. Der 30-Jährige hat sich für eine Attacke auf ein alternatives Wohnprojekt im August in Greifswald zu verantworten. Gegen den NPD-Mann hat die Stralsunder Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachtes des schweren Landfriedensbruches erhoben. Nach dem Vorfall sind die mutmaßlichen Beteiligten in einem Kleintransporter geflohen, wurden aber von der Polizei gestoppt. Der Angeklagte saß darin wie auch weitere NPD-Funktionäre – dem Vernehmen nach auch Tino Müller. Die Tat auch Müller zuzuordnen, gelang der Staatsanwaltschaft aber nicht.