Vorpommern-Greifswald
Sport in der Halle für unter 18-Jährige teils erlaubt
Anklam / Lesedauer: 2 min

Philipp Schulz
In Vorpommern-Greifswald ist seit Freitag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die den Freizeitsport regelt. Laut der neuen Regelung wird die Frage, ob Jugendliche unter 18 Jahren demnächst auch drinnen Freizeitsport treiben dürfen, neu geregelt. Die Erlaubnis für Sport unter einem Dach soll dabei von der Inzidenz in den Ämtern, nicht dem gesamten Kreis, abhängen, erklärte der Pressesprecher des Kreises, Achim Froitzheim am Freitag.
Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 50 Neuerkrankten pro 100.000 Einwohner, so gilt die Landesverordnung. Laut dieser, ist der Sportbetrieb in allen Sportarten weiterhin untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich der Individualsport sowie der Kinder- und Jugendsport.
Sport drinnen nicht überall erlaubt
In Ämtern, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 50 haben, müssen jedoch auch die Kinder und Jugendlichen darauf verzichten, sich in der Turnhalle sportlich zu betätigen. Konkret bedeutet das, dass laut den aktuellsten Zahlen Sport in geschlossenen Räumen in den Ämtern Greifswald, Heringsdorf, Pasewalk, Straßburg (Uckermark), Am Peenestrom, Am Stettiner Haff, Jarmen-Tutow, Löcknitz Penkun, Amt Uecker-Randow Tal, Amt Usedom Süd und Amt Züssow nicht erlaubt ist, da die Inzidenz hier zu hoch ist.
In allen anderen Ämtern dürfen sich die unter 18-Jährigen wieder freuen. Vorsicht ist trotzdem geboten. Steigt der kritische Wert in einem Amt an einem einzigen Tag über 50, ist Sport im Warmen wieder für alle, auch die unter 18-Jährigen, für sieben Tage verboten. Egal ob der Wert kurz darauf wieder sinkt.
Am Donnerstag sprach Landrat Sack noch von einer Inzidenz von über 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner und erklärte, dass die neue Regelung nur für Jugendliche unter 18 Jahren gelte. Davon war in der am Freitag veröffentlichten Allgemeinverfügung nicht mehr die Rede.
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