Tod der kleinen Leonie – Bewährung für Mutter rechtskräftig
Torgelow / Lesedauer: 2 min

Die strafrechtliche Aufarbeitung des gewaltsamen Todes der sechsjährigen Leonie aus Torgelow ist beendet. Wie eine Sprecherin des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, ist das Urteil für die 27-jährige Mutter des Mädchens, die vor wenigen Tagen in einem Berufungsprozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, inzwischen rechtskräftig. Keine der beteiligten Seiten habe diesmal in der gesetzlichen Frist ein Rechtsmittel eingelegt.
An schweren Verletzungen gestorben
Leonie war vor drei Jahren und sieben Monaten – am 12. Januar 2019 – in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow in Vorpommern an ihren schweren Verletzungen gestorben. Diese hatte ihr der Stiefvater zugefügt, wie das Gericht im Urteil gegen ihn feststellte.
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Er war 2021 rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Der Lebensgefährte von Leonies Mutter hatte – um die Gewalttaten zu verdecken – dafür gesorgt, dass viel zu spät Hilfe geholt wurde.
Im ersten Verfahren keine Strafaussetzung zur Bewährung
Die Mutter war wegen fahrlässiger Tötung im Dezember vergangenen Jahres zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, ohne die Möglichkeit zur Bewährung. Diese Strafe wurde im Berufungsverfahren nun für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Als Hauptgründe nannte der Richter den großen Aufklärungsbeitrag, den die Mutter in den Prozessen gegen den Stiefvater geleistet habe. Ohne ihre Angaben hätte man die Aussagen des Stiefvaters, Leonie sei eine Treppe hinuntergestürzt, kaum widerlegen können.
Gericht sieht positive Entwicklung
Dazu käme die Stabilisierung ihrer familiären Verhältnisse. „Wir wollten die positive Entwicklung der Frau und ihres vierjährigen Kindes nicht stoppen“, hatte Richter Jochen Unterlöhner erklärt.