Windkraft in der Friedländer Wiese
Widerstand gegen Online-Verfahren
Lübs / Lesedauer: 3 min

Simone Weirauch
Nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern im virtuellen Raum sollen jetzt die Argumente zum Windpark Lübs in der Friedländer Wiese ausgetauscht werden. Das mag zeitgemäß klingen, entspricht aber nicht der tatsächlichen Lebenssituation der Bürger in Vorpommern, meint nicht nur die Bürgerinitiative Freie Friedländer Wiese, die auch an diesem Wochenende wieder ihre Mahnwache an der B 109 in Ferdinandshof hielt.
Darum geht es: Bis zum 15. November kann jeder, der Einwendungen gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Friedländer Wiese vorgebracht hat, seine Hinweise und Bedenken in einer Online-Konsultation vorbringen. Das teilte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) mit. So eine Erörterung ist Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Firma Enertrag AG will in der Friedländer Wiese bei Lübs zwölf Windkraftanlagen errichten. Zu diesem geplanten Windenergiefeld liegen insgesamt 450 Einwendungen vor. Sie wurden vom StALU Mecklenburgische Seenplatte ausgewertet und themenbezogen zusammengestellt.
Bürgerinitiative prüft das Verfahren juristisch
Die Antragstellerin Enertrag AG hat ihre Erwiderungen und Erläuterungen schriftlich eingereicht. Bereits im Mai sollten Antragsteller, Fachbehörden und Einwender zusammenkommen, um zu den Einwendungen Stellung zu nehmen, diese möglicherweise zu vertiefen oder auszuräumen. Dieser Termin wurde wegen der Versammlungsbeschränkungen in der Corona-Zeit abgesagt. Nun soll die Erörterung in Form einer Online-Konsultation nachgeholt werden.
Das StALU verweist in diesem Zusammenhang auf ein befristet eingeführtes Planungssicherstellungsgesetz des Bundes, auf dessen Grundlage das Verfahren online weitergeführt wird. Doch gegen diese Online-Erörterung regt sich heftiger Widerstand. „Wir prüfen das juristisch und empfehlen allen, die das Schreiben vom StALU erhalten haben, Widerspruch gegen dieses Prozedere einzulegen“, sagte Thea Funk von der Bürgerinitiative Freie Friedländer Wiese.
„Technische Voraussetzungen fehlen”
Jedem Einwender muss die Möglichkeit gegeben werden, die Unterlagen zu sichten und darauf zu antworten, doch das sei nicht gesichert. „Das ist in einem Onlineverfahren nicht möglich, weil schon die technischen Voraussetzungen hier bei uns auf dem Land nicht gegeben sind.“ Sie könne auch nicht nachvollziehen, warum der Erörterungstermin in diesem Verfahren ausgerechnet in die Zeit des Lockdowns gelegt wurde. Das erschwere auch eine Einsichtnahme bei den Ämtern, wo die Unterlagen ausliegen. „Eile ist hier nicht geboten, nach Corona könnte durchaus ein ganz normaler Erörterungstermin stattfinden.“
Auch Angelika Janz aus Aschersleben betont in einem Schreiben an die staatliche Prüfbehörde, dass „nicht jeder in meinem Dorf und in unserer dörflichen Umgebung Internetzugang hat und so die vorausgesetzte Einsicht für die Erörterung nicht nehmen kann“. Sie könne in der Lockdown-Zeit auch keine anderen Betroffenen zu sich nach Hause an den Bildschirm einladen. „Eine so wichtige amtliche Angelegenheit kann nicht auf Verdacht an alle Einwender geschickt werden in der Vermutung, man habe einen Online-Zugang“, erklärt Angelika Janz. Sie bittet um einen „analogen“ Erörterungstermin an einem realen Ort in Nach-Lockdown-Zeiten.