Nach der Attacke auf Asylbewerber
Wird der Pfefferspray-Angreifer angeklagt?
Torgelow / Lesedauer: 2 min

Lutz Storbeck
Aus dem Fenster einer Torgelower Plattenbau-Wohnung mit dem Luftgewehr geschossen. Angeblich auf Laternen gezielt. Und dennoch zwei Menschen verletzt. Am helllichten Tage an einer Ampel in Torgelow eine Dose Pfefferspray gezückt, einem fremdländisch aussehenden Mann ins Gesicht gesprüht und sich danach von Gleichaltrigen feiern lassen. Sehen so die Mutproben aus, die die Welt braucht? Wohl kaum. Und dennoch hat ein 17-Jähriger aus Torgelow diese Taten auf dem Kerbholz.
Das mit dem Luftgewehr ist im Herbst 2013 passiert. Die Pfefferspray-Attacke erst vor wenigen Tagen. Die Polizei hat ermittelt, hat Zeugen befragt und muss nun noch einige Dinge ermitteln. Und auch die Fachleute vom Staatsschutz arbeiten weiter an dem Fall. Denn ein fremdenfeindlicher Hintergrund, sagte Andreas Scholz, Pressesprecher der Neubrandenburger Polizeibehörde, sei bislang zwar nicht zu erkennen. Aber eben auch nicht auszuschließen. Dazu müssen weitere Informationen her. Insofern sei noch einige Arbeit nötig, um den Tatbestand bis ins Detail auszuermitteln. Was unter anderem heißt, dass Zeugen befragt werden, dass aber auch vorliegende Aussagen noch einmal überprüft werden.
Am Ende wird dann feststehen, ob es tatsächlich eine Mutprobe war und der Mann aus Afghanistan nur ein zufälliges Opfer – oder ob sich die Attacke tatsächlich gezielt gegen den Asylbewerber gerichtet hat. Davon wird auch abhängen, was dann mit dem Schüler weiter passiert. Der Torgelower ist nach wie vor auf freiem Fuß. Nach Auskunft des Polizeisprechers liegen derzeit „keine Gründe vor, die einen Haftbefehl“ gegen den 17-Jährigen rechtfertigen. Was weiter mit dem jungen Mann geschieht, ob er sich verantworten muss, das liege also nicht im Ermessen der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft. Sie wird, sobald ihr die Ermittlungsakten vorliegen, entscheiden, ob Anklage erhoben wird und es möglicherweise dann zu einem Prozess kommt. ls