Zu viele Ferienhäuser – Fischerdorf will kein Geisterort werden
Altwarp / Lesedauer: 2 min

Nur wenige hundert Meter liegen zwischen seinem Haus und dem Gemeindebüro. Auf diesem Weg kommt er an acht leer stehenden Häusern vorbei, berichtete der Altwarper Bürgermeister Jan Herzfeld den Gemeindevertretern in der jüngsten Sitzung. Nicht nur Mallorca oder Sylt schlagen sich mit dem Problem herum, dass heimische Immobilien nur noch als Ferienhäuser genutzt werden und die Wohnorte zu Geisterorten mutieren. Auch in dem kleinen Fischerdorf am Stettiner Haff ist dieser Trend erkennbar. Die Gemeinde will einer solchen Entwicklung nun einen Riegel vorschieben. „Die Häuser in Altwarp sollen für Wohnzwecke erschwinglich sein, und wir wollen ein lebendiges Dorf bleiben“, betonte der Bürgermeister.
Zusammensetzung der Bevölkerung soll erhalten bleiben
Nach längerer Beratung und mit fachlicher Hilfe der Amtsverwaltung haben die Altwarper nun eine Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erarbeitet. Eine „Milieuschutz-Satzung“ ist eine Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch. Sie kann durch eine Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um die angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen.
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Erst nach der Sanierung gilt die neue Satzung
Die Gemeindevertreter haben diese Satzung einstimmig beschlossen. Dem voraus ging allerdings eine Diskussion um den Geltungsbereich der neuen Satzung. Sie gilt nämlich nicht für die Siedlung Altwarp. Muss die Siedlung nicht auch vor der zunehmenden Umnutzung von Wohnraum für touristische Zwecke geschützt werden? Andy Steinau und Michael Kunath rückten die Situation in Altwarp-Siedlung in den Fokus der Debatte und meinten, dieser Teil der Gemeinde werde generell vernachlässigt. Bürgermeister Herzfeld machte deutlich, dass die Gemeinde mit dem begrenzten Geltungsbereich einzig und allein bezwecke, die Investoren nicht zu verschrecken, die in der Siedlung zwei Neubaublöcke sanieren wollen. Dort sollen Wohnungen und Ferienwohnungen entstehen. Dieses Projekt unterstütze die Gemeinde weiterhin.
Einstimmig legte die Gemeindevertretung deshalb fest, dass die Siedlung in den Geltungsbereich der Satzung aufgenommen wird, sobald die Sanierung der alten Wohnblöcke abgeschlossen ist.
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