Tourismus

Auf Usedom gilt ab April einheitliche Kurtaxe

Insel Usedom / Lesedauer: 2 min

Die Seebäder auf der Insel Usedom wollen weiter zusammenwachsen. Und so gehen sie nun auch beim Thema Kurtaxe einen gemeinsamen Weg.
Veröffentlicht:04.03.2023, 11:56

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2,70 Euro pro Nacht — so viel müssen Gäste auf der Insel Usedom künftig in der Hauptsaison für die Kurabgabe bezahlen. In der Nebensaison sind 2 Euro fällig, Kinder unter 6 Jahren sind von der Abgabe befreit. Auf diese einheitliche Kurtaxe haben sich die Seebäder auf Usedom geeinigt.

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Seit Januar 2021 arbeiten die Gemeinden schon an der Umsetzung eines Modell–Projekts. Das Ziel: eine einheitliche Kurabgabe in allen Gemeinden ermöglichen und die inselweite digitale Gästekarte „Usedom–Card“ über die Gemeindegrenzen hinweg einzuführen. Ende 2022 sind sich dann zumindest die prädikatisierten Seebäder über die Einführung einer gemeinsamen Kurabgabe ab 1. April 2023 einig geworden

Ziel ist Anerkennung als „Tourismusregion“

Wie die Usedom Tourismus GmbH (UTG) in einer Mitteilung weiter informierte, gilt die Abgabe für die Kaiserbäder mit den Seebädern Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck sowie für Ückeritz, Loddin, Koserow, Zempin, Ückeritz, Loddin, Koserow, Zempin, Zinnowitz, Trassenheide und Karlshagen. „Im Sinne einer Kurkarte, die für die gesamte Insel gültig und gegenseitig anerkannt wird, wird sie sowohl für Gäste als auch für Einheimische einen klaren Mehrwert leisten“, ist Michael Steuer, Geschäftsführer der Usedom Tourismus GmbH, überzeugt.

Die Einheits–Taxe ist neben weiteren Kriterien eine Voraussetzung, dass die Inselgemeinden und die Stadt Wolgast gemeinsam als „Tourismusregion“ anerkannt werden können. Erst durch das Prädikat „Tourismusregion“ werden auch weitere Gemeinden in die Lage versetzt, Kurabgabe erheben zu können. Als Teil einer gemeinsamen Tourismusregion könnten sich in Zukunft auch Achterlandgemeinden an das einheitliche Erhebungsgebiet anschließen. Weitere Ziele des Projekts in diesem letzten Projektjahr sei die Integration der ticketfreien Nutzung von Bus und Bahn in die Gäste–Card sowie die Digitalisierung und Einbindung von Rabatt– und Vorteilsleistungen von touristischen Leistungsträgern in die Gästekarte.