Nach Bade-Unfällen auf Usedom – Geldstrafe für Schwimmer gefordert
Koserow / Lesedauer: 1 min

Zoltán Szabó
Nach den dramatischen Rettungseinsätzen am Dienstag auf Usedom spricht sich der DLRG Landesverband für Geldstrafen gegen leichtsinnige Strand-Besucher aus. Rettungsschwimmer in Mecklenburg-Vorpommern befürworten Geldbußen, wenn Gäste trotz eines Badeverbots bei Sturm und Gewitter in der Ostsee schwimmen gehen. Mahnungen und Hinweise würden kaum Wirkung zeigen – Geldstrafen „würden die Leute dagegen merken”, sagte Thomas Erdmann, der Pressesprecher des DLRG-Landesverbandes, der Ostsee-Zeitung.
Leichtsinnige bringen sich und Rettungskräfte in Gefahr
Wer trotz roter Flagge baden gehe, bringe sich selbst und die meist jungen Rettungsschwimmer oder zu Hilfe eilende Passanten in Gefahr. Trotz Badeverbot bei Windstärke 7 wagten sich etwa am Dienstag am Ostseestrand auf Usedom immer wieder Menschen in die Fluten. Bei einem gefährlichen Einsatz auf der Ferieninsel Usedom geriet einer der Retter gar selbst in Not.
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Wie Geldbußen umgesetzt werden können, sei derzeit unklar. Rote Flaggen, die ein Badeverbot aussprechen, gelten rechtlich nur als Empfehlung. Platzverweise zur Gefahrenabwehr könne lediglich die Polizei aussprechen, erklärte die Wasserschutzpolizeidirektion der OZ. Das geschehe bisher nur selten. Die Leichtsinnigen würden dann teilweise einfach einen Strand weiter ins Wasser gehen und die Gefahr in Kauf nehmen.