Imbissfahrer überfallen
Raubüberfall auf Insel Usedom – falsche Polizisten vor Gericht
Trassenheide/Berlin / Lesedauer: 3 min

Ingmar Höfgen
Eine Polizeikelle von Ebay-Kleinanzeigen, dazu der richtige Tipp für einen privaten Geldtransport, und schon bringen zwei falsche Polizisten einen Autofahrer um 9000 Euro: Die Tat sorgte am 7. Oktober 2022 im Ostseebad Trassenheide auf der Insel Usedom für große Aufregung. Am Mittwoch begann gegen die beiden 32 und 29 Jahre alten Angeklagten vor dem Landgericht Berlin der Strafprozess.
Geständnisse gleich zu Beginn
Gleich nach der Verlesung der Anklage ließen die beiden gebürtigen Berliner mit ghanaischen und türkischen Wurzeln ihre Strafverteidiger weit gehende Geständnisse verlesen. Nach 20 Minuten schloss Richter Hennings Schwengers bereits die erste Sitzung, weiter geht es am 6. April.
Und so wie die Eingeständnisse entspannt durch die Anwälte vorgelesen werden, klingt es fast schon kinderleicht, was den beiden gelang: Es habe einen Tipp gegeben, dass ein bulgarischer Fahrer von mehreren Imbissen Geld einsammelt. Angeblich verwahrte er es vorne im Lieferwagen. Der Fahrer spreche nicht so gut deutsch und habe Respekt vor der Polizei, wusste der Tippgeber. Also kaufte einer der Angeklagten die Polizeikelle und mit der wurde die Polizeikontrolle vorgetäuscht. Als „Polizei Wolgast“ wurden von dem Angehaltenen Führer- und Fahrzeugschein gefordert.
Der falsche Polizist ging dann mit dem 35-jährigen Fahrer nach hinten und ließ sich den Laderaum öffnen, während der andere Angeklagte im Fahrerhaus das Bargeld suchte. Und fündig wurde: immerhin 9000 Euro. Auch der misstrauische Tippgeber soll angeblich vor Ort gewesen sein und zugesehen haben, da das Geld durch drei geteilt wurde. Als Grund für die Tat nennen beide Kokain- und andere Drogenabhängigkeit.
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Keine Handschellen?
Die geständigen Fake-Polizisten beharren aber auf einen Punkt: Handschellen, wie von der Anklage behauptet, habe man dem Mann nicht angelegt. Es wurden auch keine Handschellen oder Schlüssel gefunden. Rechtlich kann dieser Aspekt einen deutlichen Unterschied machen: Jemandem zu täuschen, auszutricksen und ihm etwas wegzunehmen, wiegt deutlich leichter, als durch Gewalt einen Widerstand zu überwinden.
Die Staatsanwaltschaft dagegen geht von einem schweren Raub aus, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre. Handschellen oder nicht, das also dürfte an den nächsten vier Verhandlungstagen bis zum 10. Mai eine größere Rolle spielen.
Fahndung führte am Tattag zur Festnahme
Die beiden Männer fuhren nach der Tat zurück Richtung Berlin und wurden unterwegs von der Polizei festgenommen, sitzen seitdem in Haft. Damals vermeldete die Polizei als zweiten Verdächtigen einen 21-jährigen Palästinenser – angeklagt ist jetzt aber ein 32-jähriger Berliner. Neben der dreisten Tat in Trassenheide wird auch noch über weitere kleinere Drogenvorwürfe und über Fahren ohne Führerschein verhandelt. Auch hier haben beide die Vorwürfe eingeräumt.
Der Prozess wird am 6. April fortgesetzt.