Corona-Virus

Sind Ausflüge zur Ostsee in MV noch erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Diese und weitere häufig gestellte Fragen hat das Innenministerium für die Nordkurier-Leser beantwortet.
Veröffentlicht:23.03.2020, 18:38

Von:
  • Christine Gerhard
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So stark eingeschränkt war das öffentliche Leben in Deutschland zu Friedenszeiten wohl noch nie. Und ständig scheint es neue Beschlüsse zu geben mit dem Ziel, das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern. Was aber ist nun eigentlich noch erlaubt? Ein paar häufige Leserfragen haben wir an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin weitergegeben.

Darf ich noch Ausflüge unternehmen – zum Beispiel an die Ostsee?

Grundsätzlich dürfen Bürger von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb des Landes noch reisen, solange sie dabei nicht in einer touristischen Unterkunft übernachten. Allerdings sind laut Innenministerium Ausflüge und Reisen unbedingt auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. In Hinblick auf das Gemeinwohl bittet das Ministerium außerdem, sich nach Möglichkeit nur in der näheren Umgebung zu bewegen. Auf einen Tagesausflug von Neubrandenburg an die Ostsee sollte man also lieber verzichten. Grundsätzlich gilt auch: Es dürfen nur maximal zwei Personen gemeinsam unterwegs sein – ausgenommen Familien, die auch gemeinsam wohnen.

Kann ich mich noch mit meinem Partner treffen, wenn er anderswo in MV oder sogar in einem anderen Bundesland wohnt?

Ja, ein Treffen mit dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin ist durch die Regeln abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Bei möglichen Kontrollen muss jedoch glaubhaft gemacht werden, dass es sich bei der besuchten Person um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin handelt.

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Darf ich zum Einkaufen oder für Arztbesuche ins Nachbarbundesland, wenn der nächste Supermarkt, die nächste Apotheke oder der nächste Arzt sich dort befinden?

Ja. Ziel der Maßnahmen ist es schließlich, die Reisetätigkeit soweit wie möglich herunterzufahren. Dafür soll der nächstgelegene Supermarkt, die nächstgelegene Apotheke oder Arztpraxis aufgesucht werden. Zu diesem Zweck darf man also auch weiterhin ins Nachbarbundesland reisen, muss dies aber bei Kontrollen als triftigen Grund glaubhaft machen können.

Darf ich noch in meinen Kleingarten?

Ja, grundsätzlich ist ein Besuch im Kleingarten möglich. Aber auch dabei gelten die Zwei Personen-Grenze beziehungsweise die Regelungen für die häusliche Gemeinschaft.

Darf ich für all das noch Bus oder Bahn nutzen?

Ja, hier müssen allerdings die Schutzmaßnahmen der öffentlichen Verkehrsmittel, die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden.

Generell gilt allerdings: Ausreizen sollte man die verbliebenen Freiheiten bei alledem aber nicht. Das MV-Innenministerium fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, die geltenden Regeln unbedingt einzuhalten. Dies sei dringend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen und die Menschen zu schützen. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe”, appelliert das Ministerium und bittet weiter: „machen Sie ihren Einfluss auch in ihrem persönlichen Umwelt geltend, damit die angeordneten Restriktionen beachtet werden”.

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