Verbraucherschutz im Tourismus
Gezieltes Überbuchen von Flugzeugen soll verboten werden
Schwerin / Lesedauer: 1 min
Mecklenburg-Vorpommern will dem gezielten Überbuchen von Flugzeugen durch Fluggesellschaften einen Riegel vorschieben. Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU), die im Nordosten für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig ist, hat ein Verbot dieser Praxis und eine entsprechende Änderung der Fluggastrechte-Verordnung gefordert. Mecklenburg-Vorpommern lege der Verbraucherschutzministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Saarbrücken tagt, dazu einen Antrag vor, sagte Hoffmeister der Deutschen Presse-Agentur.
„Den Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfte kaum bekannt sein, dass der häufigste Grund, warum Fluggäste nicht mitgenommen werden, die bewusste Überbuchung der Maschinen durch die Fluggesellschaften ist“, sagte die Ministerin. Die Unternehmen wollten so ihr wirtschaftliches Risiko minimieren, da es vorkommt, dass Reisende ihren gebuchten Flug nicht antreten.
Praxis soll zur Ordnungswidrigkeit werden
Sie stelle sich in diesen Fällen die Frage, welchen Wert der Grundsatz der Vertragstreue eigentlich habe, sagte Hoffmeister. Die Fluggesellschaften ließen sich das Recht zur Nichtbeförderung im Falle der Überbuchung regelmäßig in ihren Beförderungsverträgen einräumen. „Diese akzeptiert der Fluggast bei der Buchung.“
Diese Praxis, mit der die Fluggesellschaften einen Teil ihres wirtschaftlichen Risikos auf die Verbraucher verlagerten, sei nicht in deren Sinne. Aus ihrer Sicht sollte es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn Fluggäste wegen gezielter Überbuchung nicht mitgenommen werden, sagte die Ministerin. Bisher gibt es Entschädigungen für Betroffene.