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Subventionsbetrug

Boitzenburger Schlossherren vor Gericht

Boitzenburg / Lesedauer: 2 min

Am Mittwoch beginnt ein Prozess gegen drei Männer. Sie sollen beim Umbau von Schloss Boitzenburg betrogen haben. Es geht um viele Millionen.
Veröffentlicht:10.09.2018, 14:32

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Wegen Subventionsbetrugs müssen sich ab Mittwoch Oliver E., Stephan Egbert H. und Philipp B. vor dem Landgericht in Potsdam verantworten. Vorgeworfen werden ihnen Betrugsstraftaten beim Umbau des Kinder- und Familienschlosses in Boitzenburg zwischen Mai 1997 und Oktober 2004. Der Investitions- und Landesbank soll ein Schaden von rund 28 Millionen DM (14,5 Millionen Euro) und dem Arbeitsamt Eberswalde rund 57 Millionen DM (29 Millionen Euro) entstanden sein. Bis zum 25. Januar 2019 sind 16 Verhandlungstage angesetzt.

Vom Adelssitz zum Familienschloss

Das Schloss Boitzenburg gehörte viele Jahrhunderte der Adelsfamilie von Arnim. Zu DDR-Zeiten wurde es als Erholungsheim der Nationalen Volksarmee genutzt. 1998 kaufte Oliver E. das Schloss, sanierte es aufwendig und entwickelte es zu einem touristischen Anziehungspunkt in der Uckermark.

Insolvenzantrag zurückgezogen

Am 20.  September 2004 soll Oliver E. eine vorläufige Insolvenz für Boitzenburg angemeldet haben. „Als kurze Zeit später das Finanzamt Magdeburg ebenfalls Insolvenz beantragte, zog E. seinen Antrag wieder zurück, der bereits eingesetzte Insolvenzverwalter wurde wieder abberufen“, rekonstruiert Philipp Hackländer, der damalige Insolvenzverwalter, die Vorgänge. „Für zwei Tage waren die alten Geschäftsführer wieder handlungsfähig. In diesem kurzen Zeitraum verkaufte E. das Schloss an die Drachenfels AG.“ Diese gehörte Stephan H. Der Verkauf konnte im Rahmen des späteren Insolvenzverfahrens nicht wieder rückgängig gemacht werden. Am 27. September 2005 durchsuchten Fahnder 50 Objekte in acht Bundesländern und beschlagnahmten Akten.

Schlossherr musste ins Gefängnis

2012 mussten sich Oliver E. und Stephan H., die über verschiedene Firmen auch Schlösser in Sachsen-Anhalt, darunter das Schloss Altenhausen, gekauft hatten, vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Beide wurden ein Jahr später zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. E. saß seine Strafe in einer Berliner Vollzugsanstalt ab, allerdings im offenen Vollzug. Tagsüber konnte er seiner Arbeit nachgehen, die Nacht allerdings musste er im Gefängnis verbringen. Er selbst sieht sich als unschuldig. „Das Gericht in Magdeburg hat ausdrücklich festgestellt, dass ich mich nicht persönlich bereichert habe. Und es wurde ebenfalls festgestellt, dass ich keine Fördermittel zweckentfremdet habe“, so E. in einem Telefongespräch mit dem Uckermark Kurier, das im Sommer 2015 geführt wurde.