StartseiteRegionalUckermarkDoch keine Kündigung wegen des Mindestlohns

Lychen hilft Beschäftigten

Doch keine Kündigung wegen des Mindestlohns

Lychen / Lesedauer: 1 min

Lychen gibt Geld aus, damit zwei Mitarbeiter aus dem Arbeitsförderprogramm nicht auf der Straße stehen. Doch das ist eigentlich die Sache des Landes.
Veröffentlicht:27.02.2015, 19:28

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Es sieht so aus, als ob es nun doch keine Kündigungen für zwei im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Brandenburg“ Beschäftigte des Arbeitsförderungsvereins Lychen geben wird. Weil der Verein die Mehrkosten von rund 250 Euro nach der Einführung des Mindestlohns nicht tragen kann, drohte einem Projekt das Aus. Jetzt haben die Lychener Stadtverordneten beschlossen, eine Zwischenfinanzierung zu ermöglichen. Allerdings haben sie eines unmissverständlich klar gemacht: Das Geld für die Rettung wollen sie vom Land wieder zurück haben. 

Der CDU-Landtagsabgeordnete Henryk Wichmann hatte sich mit Michael Steffen, Leiter des Jobcenter Uckermark, beim Sozialministerium dafür stark gemacht, dass es nach der Einführung des Mindestlohnes keine Entlassungen aus öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen gibt. Auch wenn es natürlich nicht die die Ideallösung sei, die Kommunen um Unterstützung zu bitten, räumt Wichmann ein. „Denn eigentlich müssten alle Stellen ab dem 1. Januar 2015 durch das Land Brandenburg höher bezuschusst werden.“