Ein Fernsehgerät in der Ferienwohnung, im Ferienhaus, im Privatzimmer oder im Hotelzimmer gehört heute zum Standard. Dafür hat der Vermieter der Unterkunft den Rundfunkbeitrag bezahlen - das ist den meisten bekannt. In den vergangenen Wochen und Monaten hat nun auch die GEMA als Verwertungsgesellschaft die Anbieter zur Kasse gebeten. Das ist neu und hat nicht nur bei Anbietern privater Ferienunterkünfte in Lychen für Irritationen gesorgt.
Der Grund: Privatzimmer oder Ferienhäuser werden in der jetzt geübten GEMA-Praxis Hotelzimmern gleichgesetzt, wobei sich die Verwertungsgesellschaft auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruft. Danach gilt die "Verbreitung eines Sendesignal über einen in einem Hotelzimmer aufgestellten Fernsehapparat" als "gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe". Der Deutsche Tourismusverband (DTV) verweist in einer Stellungnahme auf "Restzweifel", ob sich diese Festlegung ohne weiteres auf private Ferienzimmer übertragen lässt.
Bis zu einer gerichtlichen Klärung müsse allerdings von einer Gebührenpflicht ausgegangen werden. Pro Unterkunft sind derzeit 28,32 Euro im Jahr fällig.