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Umweltvergehen

Hardenbecker Landwirt bei Behörde angezeigt

Hardenbeck / Lesedauer: 1 min

Ein Naturfreund hat gleich zwei Umweltvergehen bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark gemeldet. In beiden Fällen sind die Verstöße im Boitzenburger Land passiert.
Veröffentlicht:30.04.2016, 15:30

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Ein Landwirt hat einen groben Umweltverstoß begangen. Auf einem Acker im Naturschutzgebiet Jungfernheide wurden Bäume gefällt und eine Hecke gerodet. Das ist laut Bundesnaturschutzgesetz auch außerhalb eines Schutzgebietes während der Brut- und Nistzeit vom 1. März bis 30. September verboten.

Aufgefallen ist der Umweltverstoß einem Einwohner aus Hardenbeck. Die Hecke sei am 6. April auf dem Feld an der Landesstraße 15 in Richtung Lychen unmittelbar gegenüber der Badestelle des Hardenbecker Haussees gerodet worden. Der entsprechende Acker soll nach Angaben des Zeugen von einem Landwirt aus Hardenbeck bewirtschaftet werden. Der Naturfreund informierte die Untere Naturschutzbehörde. Anschließend meldete er ein weiteres Umweltvergehen. Er zeigte einen Sandhaufen an einem Feld am Ortsausgang in Richtung Mathildenhof an, in den Bauschuttteile vermischt sind. Beide Sachverhalte seien dem Landwirtschafts- und Umweltamt bekannt, teilte Amtsleiter Jörg Schubert mit. Nach dem Verursacher des Sandhaufens werde gesucht. Und dem Fall der Heckenrodung werde nachgegangen.