Beim Prozess gegen Udo W. aus der Gemeinde Boitzenburger Land steht alles wieder auf Anfang. Dem 44-Jährigen ist es bereits viermal gelungen, den Prozess seit drei Jahren zu verschleppen. Sollte das geschehen, dürfte die Strafe für W. um einiges glimpflicher ausfallen. Roger Schippers, Amtsgerichtsdirektor: „Inzwischen haben wir neue Termine ab dem 25. Juni dieses Jahres angesetzt.“ Nach drei weiteren Verhandlungstagen könnte dann nach den Vorstellungen des Gerichtes am 9. Juli das Urteil gesprochen werden.
Erst am 19. März war erneut ein Prozess vor dem Amtsgericht Prenzlau neu eröffnet worden. Nach dem ersten Verhandlungstag hatte Udo W. eine Krankschreibung eingereicht, wonach er nicht reisefähig sei. Allerdings konnten die Behörden ermitteln, dass Udo W. zu dieser Zeit in Spanien weilte.
Berufung gegen erstes Urteil eingelegt
Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Udo W. jetzt über seinen Anwalt Berufung gegen das Urteil einlegen lassen.
Udo W., so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll zwischen 2005 und 2010 mit Koppelschlössern, Orden und Ehrendolchen, alle mit Hakenkreuz versehen, gehandelt haben. 28 der vorgeworfenen Taten stammen aus dem Jahr 2005. Diese verjähren nach zehn Jahren.