StartseiteRegionalUckermarkSpind-Knacker vorerst auf freiem Fuß

Staatsanwaltschaft lässt weiter ermitteln

Spind-Knacker vorerst auf freiem Fuß

Templin / Lesedauer: 2 min

Gegen zwei Einbrecher, die in der Templiner NaturTherme beim Aufbrechen von Umkleideschränken auf frischer Tat ertappt wurden, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.
Veröffentlicht:09.10.2013, 11:48

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Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich "um zwei polizeibekannte Templiner", teilte Polizeisprecher Gerald Pillkuhn auf Nachfrage mit. Die Polizei rückt damit von ihrer ursprünglichen Mitteilung, wonach es sich um fünf Täter handelte, ab. Sie waren am Sonnabend auf frischer Tat ertappt worden, als sie im Umkleidebereich der NaturTherme Schränke aufbrachen. Aufmerksame Mitarbeiter hatten sie beobachtet und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Auch für Einbruch verantwortlich

"Die beiden Männer sind vernommen worden und befinden sich inzwischen wieder auf freiem Fuß", sagte der Polizeisprecher. Sie haben die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Bei der Durchsuchung der mutmaßlichen Einbrecher war neben Bargeld und Handy auch Pfefferspray gefunden worden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei hätten mittlerweile auch eindeutig ergeben, dass die Männer auch für einen Einbruch verantwortlich sind, der drei Tage zuvor an der selben Stelle stattgefunden hatte. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Staatsanwaltschaft Neuruppin.

Therme haftet für Verluste aus Umkleiden nicht

Geschäftsführer Kurt Stroß verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Therme für Verluste aus den Umkleideschränken nicht haftet. "Da gibt es eindeutige Regelungen, wonach für diesen Bereich ein Haftungsauschluss gilt", sagte er. Anders sieht es mit Dingen aus, die von den Gästen in den Wertschließfächern untergebracht werden, hier gibt es einen Versicherungsschutz. Wer wie in diesem Fall in öffentlichen Umkleideräumen Opfer von Einbruch und Diebstahl wird, der kann den entstandenen Schaden mit seiner Hausratsversicherung regeln. Darauf verweist Annika Lipski von der Mecklenburgischen Versicherung in Templin. Voraussetzung ist, dass es eindeutige und von der Polizei dokumentierte Einbruchsspuren gibt.