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Urteil

Gericht hebt Genehmigung für Schweinemastanlage auf

Haßleben / Lesedauer: 2 min

Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpfen Umweltschützer gegen eine geplante Großmast für Schweine im uckermärkischen Haßleben. Nun hat ein Gericht das Projekt gestoppt.
Veröffentlicht:16.10.2017, 21:37
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Nach jahrelangem Streit um die geplante Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung für die umstrittene Anlage aufgehoben. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montagabend mit. In der Anlage sollten fast 40.000 Schweine gemästet werden. Aus Sicht der Richter ist die Anlage jedoch schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Damit war die Klage von Umweltaktivisten und Tierschützern gegen das Landesumweltamt erfolgreich.

Die Behörde hatte die Anlage 2013 genehmigt. Ein niederländischer Unternehmer wollte in Haßleben ursprünglich eine Mastanlage für 80.000 Schweine bauen, genehmigt wurden rund 37.000 Plätze. Gegnern ist auch diese Zahl zu hoch. Sie befürchten schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel auf den Kuhzer See.

BUND begrüßt Entscheidung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung. „Insgesamt haben wir seit fast 15 Jahren für dieses Ergebnis gestritten“, sagte ein Sprecher.

Nachdem das Landesumweltamt die Anlage vor vier Jahren genehmigt hatte, hatten Umwelt- und Tierschutzverbände dagegen Widerspruch eingelegt. Diese lehnte die Behörde wiederum ab.

Vor Gericht ging es nun am Montag etwa darum, ob die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt wurde oder ob eigentlich ein Bebauungsplan nötig gewesen wäre. In diesem Zusammenhang beantragten die Anwälte des Investors eine Ortsbegehung durch das Gericht. Das lehnten die Richter aber ab - und zogen sich zu einer abschließenden Beratung zurück.

Berufung angekündigt

Nach mehreren Stunden folgte dann die Entscheidung. Details dazu wollte das Gericht am Dienstag bekanntgeben. Beendet sein wird der Streit vermutlich nicht: Landesumweltamt und Investor haben bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

Kläger-Anwalt Peter Kremer rechnete mit einer endgültigen Entscheidung nicht in den kommenden zwei oder drei Jahren. Der Streit könne bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, sagte er.

Schweinemastanlage mit mehr als 100.000 Tieren

Der Anwalt des Unternehmens, das die Mastanlage bauen möchte, zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Pläne trotz aller Widerstände umgesetzt werden können. Inzwischen gebe es bessere Filtertechnik, so dass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer ausfielen, argumentierte Anwalt Matthias Dombert im Gericht in einer Verhandlungspause.

In der DDR stand in Haßleben bereits eine Schweinemastanlage mit mehr als 100.000 Tieren, sie wurde Anfang der 1990er Jahre geschlossen. Umweltschützer befürchten nun neuerlich schädliche Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzgebiete, vor allem durch die anfallende Gülle. Die Kläger kritisieren auch, dass der geplante Brandschutz nicht ausreiche. Dem widersprach laut Gericht der Investor.

Dieser Artikel wurde am 16. Oktober 2017 um 21.27 Uhr aktualisiert.