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Gerichtsbericht

Abhängiger klaut Technik im Markt

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Die Liste eines 38-Jährigen ist lang – jede Menge Vorstrafen haben sich in der Vergangenheit angesammelt.
Veröffentlicht:27.11.2022, 10:00

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Ein Ausflug mit einem Freund zum Marktkauf in Prenzlau bekam einem Pasewalker gar nicht gut. Der 38-Jährige nutzte die Gunst der Stunde und steckte dort ein Tablet sowie ein Handy (Wert 734 Euro) noch vor der Kasse in seine Jacke. Da er nicht aufflog, probierte er es zwei Tage später noch einmal – diesmal wanderten zwei Smartphones und ein Tablet (Wert: 1497 Euro) in seine Jacke. Doch er wurde gestellt, und anhand der Überwachungskamera konnte ihm auch die erste Tat nachgewiesen werden. Statt die Verantwortung zu übernehmen, ließ er einen Prozesstermin platzen. Es wurde ein Haftbefehl erstellt. Nach seiner Festnahme stellte sein Verteidiger die Kaution, um Untersuchungshaft zu vermeiden.

Drogenprobleme

Nun stand er vor Gericht und gab zu: „Ja, ich habe das gemacht. Mir ging es zu der Zeit finanziell sehr schlecht..Habe mir vom Verkauf der Sachen Nahrung und Drogen beschafft“. Er habe Drogenprobleme, nimmt noch immer Medikamente, um vom Heroin loszukommen. „Meine Eltern und meine Partnerin geben mir Halt. In drei Tagen fängt meine neue Therapie der Entgiftung an, dann eine Langzeittherapie. Hoffe, dass es klappt und ich von den Drogen loskomme“, zeigte er sich optimistisch.

18 Vorstrafen

18 Vorstrafen seit der Jugendzeit, die von Sachbeschädigung und Diebstahl bis hin zu Leistungsbetrug und Raub reichen, zählte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf. Mehrfach war er in Haft, und ein aktuelles Verfahren wegen Diebstahl ist noch anhängig. Dazu sind viele verhängte Geldstrafen noch offen. Bei dem hohen Schaden sei trotz Geständnis und Reue eine Freiheitsstrafe unerlässlich. Diese beantragte der Staatsanwalt für die beiden Diebstahlhandlungen mit einem Jahr, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Verteidiger stimmte dem zu und auch die Strafrichterin urteilte entsprechend. „Die Bewährung nebst Therapie ist ihre letzte Chance“, machte die Juristin deutlich. Er wurde einem Bewährungshelfer unterstellt, die Einziehung des Warenwertes angeordnet und die Suchtberatung als Bewährungsauflage verfügt.