Von 22 bis 6 Uhr
Ausgangssperre für Ungeimpfte in der Uckermark
Prenzlau / Lesedauer: 1 min
Von Dienstag, den 25. Januar, an gilt im Landkreis Uckermark für ungeimpfte Personen eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag. Wie Landrätin Karina Dörk (CDU) am Montag bekannt gab, gelten die Beschränkungen nicht für Geimpfte oder Genesene sowie für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
+++ Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Uckermark +++
Ungeimpfte dürfen demgegenüber nachts nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei dringenden familiären Angelegenheiten oder aus beruflichen Gründen, das Haus verlassen. Einzelheiten dazu sind auf der Website des Kreises www.uckermark.de nachzulesen.
Lesen Sie auch: Brandenburg beschließt Ausgangssperre und Schulschließungen
Hintergrund der Ausgangssperre für Ungeimpfte sind die stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis lag seit dem 20. Januar mehr als drei Tage in Folge bei mehr als 750. Zudem waren in Brandenburg landesweit mehr als zehn Prozent der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 27 der 2. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung.