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Stadt Prenzlau

Bei Nicht-Besuch der Kita müssen Eltern Essen abbestellen

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ab nächstem Montag stehen auch in Prenzlau die Kitas wieder für alle Kinder zur Verfügung. Sorgeberechtigte müssen einiges beachten.
Veröffentlicht:11.06.2020, 11:57

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Ab Montag, dem 15. Juni, nehmen die Kindertagesstätten im Land Brandenburg und damit auch in Prenzlau den regulären Betrieb wieder auf. Das bedeutet, dass auch diejenigen Kinder die Kita und den Hort wieder besuchen dürfen, die bislang aufgrund der Eindämmungsverordnung keinen Anspruch auf die Notbetreuung hatten. „Um die Essensversorgung in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sicherstellen zu können, müssen nun schnell möglichst viele Eltern erreicht werden, deren Kinder bisher nicht betreut wurden. Die Eltern, deren Kinder die Einrichtungen bereits besuchen, werden in den Einrichtungen informiert“, erläutert Anke Kehn, Leiterin des Amtes Bildung, Sport und Soziales der Stadt Prenzlau.

Stadt bereitet Versorgung vor

„Die Stadt Prenzlau wird zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes in allen Kindereinrichtungen alle nötigen Schritte einleiten, um notwendige organisatorische und personelle Maßnahmen hierfür umzusetzen. Um auch die Mittagsessensversorgung für die Kinder bereitstellen zu können, ist es wichtig, dass die Sorgeberechtigten der Hortkinder die Essenbestellungen umgehend vornehmen. Eltern, deren Kinder die Kinderkrippe oder den Kindergarten besuchen, müssen die Essensbestellung nur abmelden, sollte das Kind nicht ab Montag die Kita wieder besuchen”, erklärt Anke Kehn.

Ohne Abbestellung Berechnung des Essens

Kinder, die normalerweise die Kitas in Trägerschaft der Stadt Prenzlau besuchen und einen Vertrag mit der Firma Sodexo haben, würden ab Montag wieder frei geschaltet, so die Amtsleiterin. Das bedeute, dass das Essen, sollte es nicht durch die Eltern abgemeldet werden, geliefert und damit auch in Rechnung gestellt werde.