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Landkreis Uckermark

Corona-Testpflicht fällt in vielen Bereichen weg

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Wer zuletzt in Innenräumen eines Restaurants essen wollte, brauchte einen negativen Coronaschnelltest. Ab Donnerstag gilt das nun nicht mehr.
Veröffentlicht:16.06.2021, 17:27

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Eine gute Nachricht: Ab Donnerstag entfällt im Landkreis Uckermark die Pflicht, einen negativen Coronaschnelltest vorzulegen, wenn zum Beispiel Gäste in den Innenräumen eines Restaurants essen wollen. Konzerte oder Theateraufführungen können ebenfalls ohne Testpflicht besucht werden. Die gleiche Befreiung gilt für Feriengäste, die in einem Hotel, einer Pension oder in einer Ferienwohnung übernachten wollen. Grundlage ist die sogenannte Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, die seit Mittwoch in Kraft ist. Demnach entfällt in Landkreise oder kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 20 pro 100.000 Einwohnern liegt, die Testpflicht weitgehend. Eine solche vergleichsweise geringe Sieben-Tage-Inzidenz weist der Landkreis Uckermark nunmehr seit Tagen auf.

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Auf dieser Grundlage entschied Landrätin Karin Dörk (CDU), dass in der Uckermark die Voraussetzungen für weitere Lockerungen gegeben sind, weil die Inzidenz mittlerweile fünf Tage lang deutlich unter 20 liegt. Zuletzt betrug die Sieben-Tage-Inzidenz 9,2 am Mittwoch nach 5,0 am Dienstag. „Damit entfällt im Landkreis Uckermark ab dem 17. Juni 2021 grundsätzlich die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, um bestimmte Leistungen oder den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen, Betrieben oder Einrichtungen in Anspruch zu nehmen“, heißt es in einer Erklärung der Landrätin vom Mittwoch.

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Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen weiterhin ein aktueller negativer Coronatest verlangt wird. „Diese Erleichterung gilt nicht bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen, bei der Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen, in Diskotheken und Clubs, in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen“, heißt es. Somit gibt also unter anderem auch beim Besuch von Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen weiterhin eine Testpflicht.