Windräder ab einer Gesamthöhe von 100 Metern müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden. Das heißt, sie blinken in der Nacht rot. Wer beispielsweise in der Dunkelheit auf der Bundesstraße 109 nördlich von Prenzlau unterwegs ist, kann das sehr gut erkennen. Quasi der gesamte Horizont ist mit roten Blinklichtern übersät. Eigentlich sollten diese Lichter schon der Vergangenheit angehören. Denn die Enertrag AG und andere Betreiber, die unter dem Schirm des...
UCKERMÄRKER INNOVATION
„Dark Sky”-Betreiber kämpft mit Bürokratie
Das Blinken von Windenergieanlagen in der Uckermark könnte nachts schon abgestellt sein – wenn die Genehmigung der Luftfahrtbehörde vorliegen würde.

Uckermark.
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