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Ärger mit der Post

Der verschwundene Brief der Prenzlauer Witwe

Prenzlau / Lesedauer: 4 min

Seit dem 11. August wartet Erika Grüneberg aus Prenzlau auf wertvolle Dokumente, die ihr Bruder per Einschreiben aufgegeben hat. Es fehlt jede Spur.
Veröffentlicht:26.08.2022, 13:01

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Diese Erfahrung hat sicher jeder schon mal gemacht: Man erwartet einen wichtigen Brief. Doch dieser kommt partout nicht an – obwohl er rechtzeitig abgeschickt worden ist. So geht es derzeit Erika Grüneberg aus Prenzlau. Deren Bruder hatte am 11. August im Presseshop Neustrelitz ein wichtiges Einschreiben für sie aufgegeben. Der Umschlag enthält wertvolle Dokumente, auf welche die 57-Jährige dringend angewiesen ist: „Doch bis heute fehlt von der Sendung jede Spur.“ Von Tag zu Tag wird die arbeitsuchende Altenpflegerin unruhiger. Nachfragen bei der Post haben bislang nur ergeben, dass man nicht so richtig weiß, wo der Brief ist. Seine Spur verliert sich offenbar im Logistikzentrum Neubrandenburg. So weist es jedenfalls die App aus, welche die Uckermärkerin eigens für diesen Fall auf ihrem Handy installiert hat.

Sendungsverfolgung eingeleitet

Sowohl die Kreisstädterin als auch ihr Bruder haben inzwischen Beschwerde bei der Post eingelegt und eine Nachverfolgung in die Wege geleitet – ohne eine befriedigende Antwort zu bekommen. Sogar Anzeige bei der Polizei hat die Familie erstattet. „Man fühlt sich echt wie im falschen Film“, schimpft die zweifache Mutter: „Niemand fühlt sich zuständig für das Problem. Überall wird man nur abgewimmelt.“

+++ Deutsche Post trug tagelang nicht an Neubrandenburger aus +++

Warum die interne Sendungsnachverfolgung nun bis zu 28 Tage dauern soll, erschließt sich der Witwe auch nicht: „Wenn das Einschreiben nachweislich zuletzt in Neubrandenburg lag, kann dort doch jemand von der Post mal hingehen und nachschauen. Mir will nicht in den Kopf, wie man so mit Kunden umgehen kann. Hätten wir das gewusst, dann hätten wir uns die Gebühr für das Einschreiben schenken können. Mit der Deutschen Post werden wir jedenfalls nichts mehr verschicken.“

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Stiftung Warentest kennt solche Fälle zur Genüge. Immer wieder beklagen sich hier Bürger über Verluste und den nachfolgend schlechten Kundenservice bei der Post. Beschwerden landen häufig im Nirwana des Unternehmens. Bei verlustig gegangenen Einschreiben erstattet die Post normaler­weise nur bis zu 20 Euro, sagen die Experten von Stiftung Warentest: „Schickt man ein ‚versichertes Wert­paket‘ los, kostet diese Art des Versands zwar 12,50 Euro Versicherungs­gebühr. Aber die Post haftet bei Verlust und Beschädigung für bis zu 500 Euro.“

Auf der Internetseite der deutschlandweit tätigen, gemeinnützigen Verbraucherorganisation finden sich mehrere Tipps, wie man Ärger vermeiden oder sich wehren kann.

Bundesnetzagentur zuständig

Die Verbraucherschützer empfehlen: „Wichtige Inhalte sollten Sie per Einschreiben oder Wert­paket verschi­cken. Um sicher­zugehen, dass der Empfänger die Sendung erhält, wählen Sie ein ‚Einschreiben eigenhändig‘. Bei verschwundenen Einschreiben zahlt die Post bis zu 20 Euro Schaden­ersatz, bei Wert­paketen bis 500 Euro. Machen Sie sicher­heits­halber ein Foto vom Inhalt. Sie können sich bei Reklamationen an die Hotlines der Dienst­leister wenden, bei der Deutschen Post ist das unter 02 28 4 33 31 12 wochen­tags von 8 bis 18 Uhr möglich. Beschwerdeformulare finden Kunden auch unter Post-Aerger.de bei den Verbraucherzentralen. Wenn Sie mit Post­dienst­leistungen unzufrieden sind, können Sie das außerdem der Bundesnetzagentur melden. Bei schweren Streitfällen hilft die Schlichtungsstelle Post der Bundes­netz­agentur (E-Mail: [email protected]). Post­dienst­leister sind allerdings nicht verpflichtet, an einer Schlichtung teil­zunehmen. Sie entscheiden im Einzel­fall, ob sie mitmachen.“

Die Deutsche Post garan­tiert laut Stiftung Warentest bei normaler Brief­post übrigens keine Liefer­frist und haftet bei verlorenen oder kaputten Sendungen nur, wenn von dem Absender Zusatz­leistungen bezahlt wurden, zum Beispiel für Einschreiben. Normale Briefsendungen sind nicht versichert. Ihr Verbleib lässt sich auch nicht zurück­verfolgen. Kommen sie weg, zahlt die Post nichts.

Stellungnahme der Deutschen Post

Die Pressestelle der Deutschen Post teilte am Donnerstagabend Folgendes mit: „Natürlich werden wir jetzt alles daran setzten, zu ermitteln, warum das Einschreiben mit der Nummer 915668348DE die Empfängerin in Prenzlau bisher nicht erreicht hat. Für die daraus für den Absender und Empfänger entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir um Entschuldigung bitten. Um zum Verbleib der Sendung nachzuforschen zu können, ist es für uns als Deutsche Post jedoch zwingend erforderlich, dass sich der Absender der Sendung selbst bei uns melden. Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen dürfen wir hierzu keine Auskunft an Dritte geben. Sicherlich haben Sie hierfür Verständnis.” Zur detaillierten Recherche des Verbleibs eines Einschreibens benötige die Post im Rahmen eines Nachforschungsauftrages generell folgende Daten: – die vollständige Sendungsnummer – die vollständige Empfängerangabe – die vollständige Absenderangabe – eine genaue Beschreibung des Sendungsinhalts – die Höhe des entrichteten Portos – die IBAN des Absenders (für den Fall, dass der Verbleib der Sendung nicht geklärt werden kann und wir dann im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen BRIEF National für den Inhalt der Sendung haften.