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Behördenärger

Flüchtlingskind Sofiia würde so gern in die Kita gehen

Wolfshagen / Lesedauer: 2 min

Das fünfjährige Mädchen ist übergangsweise in einem Wohnblock in Wolfshagen untergebracht. Aber ihm fehlen dort gleichaltrige Kinder zum Spielen.
Veröffentlicht:26.03.2022, 06:37

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Die kleine Sofiia aus der Ukraine hat in Wolfshagen ein Zuhause auf Zeit gefunden. Mit sechs Erwachsenen wurde das Mädchen auf Initiative des Landwirtschaftsbetriebes Vahle in Wohnungen der Gemeinde untergebracht. Zweifach-Mutter Thekla Vahle schwärmt von den Neuankömmlingen und hebt hervor, dass die Flüchtlinge sehr dankbar und bescheiden seien. Um der Fünfjährigen die Zeit im Asyl nicht so lang werden zu lassen, wurde mit der Gemeinde Uckerland ein zeitweiser Besuch der Kita „Regenbogen“ in Gneisenau ermöglicht.

Keine Schnupperstunde

Am Freitag sollte die Kleine dort ihre ersten Schnupperstunden haben. Doch daraus sei vorerst nichts geworden, beklagt Bäuerin Thekla Vahle. „Beim Landkreis habe ich nämlich erfahren, dass Sofiia erst eine amtsärztliche Untersuchung absolvieren muss. Eine Visite bei einem niedergelassenen Haus- oder Kinderarzt reiche nicht, wurde mir in der Behörde gesagt.” Die Bäuerin versteht das nicht. Sofiias Impfausweis beispielsweise sei lückenlos. „Und wer das Kind sieht, erkennt, dass das Mädchen in einem guten gesundheitlichen Zustand ist. Was will denn ein Amtsarzt bei einer visuellen Begutachtung noch anderes feststellen?“

+++ Malchiner Notunterkunft schon wieder leer +++

Der Landkreis teilte mit, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen, zu einer ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane verpflichtet seien.

Untersuchung gefordert

In Brandenburg erfolgt diese Erstuntersuchung im Auftrag des Gesundheitsministeriums in Krankenhäusern. Geflüchtete, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, erhalten ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Vor dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie zum Beispiel einer Schule oder Kita, ist der Nachweis einer Masernschutzimpfung für alle gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Die Ukraine hat eine der höchsten TBC-Inzidenzen in Europa und ist unter den zehn Ländern, in denen weltweit die meisten multi-resistenten Tuberkulose-Fälle bekannt sind.

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Das Infektionsschutzgesetz untersagt es, Kinder und Jugendliche, die an bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose, leiden oder bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie infiziert sind, in Kitas oder Schulen zu betreuen. Damit sollen sowohl die Betroffenen selbst als auch die Kinder, Jugendlichen und Beschäftigten in diese Einrichtungen vor einer möglichen Infektion geschützt werden.” Die regionalen Krankenhäuser in der Uckermark bieten in Kürze Untersuchungstermine an. Dabei sollen Familien mit Kindern und Jugendlichen bevorzugt Termine erhalten, um ihnen möglichst zeitnah einen Schul- bzw. Kitabesuch zu ermöglichen. Also Hoffnung für Sofiia...