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Stadtwerke Prenzlau

Für Gas-Neukunden derzeit keine Kapazität

Prenzlau / Lesedauer: 4 min

Einem Interessenten aus Göritz liefern die Stadtwerke Prenzlau kein Gas. Warum erklärt René Otto von den Stadtwerken im Interview mit Heiko Schulze.
Veröffentlicht:30.09.2022, 15:27

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Der Beitrag über die Eröffnung eines Büros der Stadtwerke Prenzlau in Strasburg wurde von unserem Leser Wolfgang Liehs aufmerksam gelesen. Er selbst hatte in Göritz in diesem Monat ein Haus übernommen, dessen Vorbesitzerin sowohl Gas als auch Strom von den Prenzlauer Stadtwerken bezogen hatte. Während er für den Strombezug einen neuen Vertrag mit dem Prenzlauer Unternehmen abschließen konnte, wurde ihm dieses für den Gasbezug verwehrt, schildert Wolfgang Liehs der Redaktion. Auch würde er als Neukunde gelten und, so die Auskunft der Stadtwerke, nicht im Einzugsbereich des städtischen Unternehmens wohnen. „Mein Argument, dass das Haus in Göritz schon seit Jahren von den Stadtwerken mit Gas versorgt wurde und – wenn die Besitzerin nicht verkauft hätte – auch sicherlich weiterversorgt worden wäre, kam überhaupt nicht an“, schildert der Leser dem Uckermark Kurier. Für ihn bedeutet das im schlimmsten Fall Ersatzversorgung durch einen anderen Anbieter.

Redaktionsleiter Heiko Schulze nahm diese Lesersorge zum Anlass für folgendes Interview mit René Otto, innerhalb der Prenzlauer Stadtwerke für den Verkauf zuständig.

Ist es tatsächlich so, dass Neukunden für Gasbezug zum Heizen ihrer Häuser von den Stadtwerken Prenzlau derzeit nicht mehr angenommen werden?

Ja, wir sind ausverkauft und können außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes aktuell keine Kunden mehr aufnehmen.

Haben Neukunden das Recht auf eine Ersatzversorgung in Ihrem Unternehmen?

In unserem Grundversorgungsgebiet gewährleisten wir für Haushaltskunden und haushaltsähnliche Kunden bis 10 000 kWh die gesetzliche Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas.

Die Konditionen sind auf unserer Homepage zugänglich.

Kunden, die keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung haben, können aktuell kein Versorgungsverhältnis mit uns begründen. Den betreffenden Kunden steht dann, wie bisher, der freie Markt/Wettbewerb zur Verfügung.

Können Altverträge bei einem Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf nicht einfach weitergeführt werden?

In der Theorie ein schöner Ansatz. Leider gibt es gesetzliche Spielregeln, insbesondere resultierend aus der Liberalisierung des Energiemarktes, welche dieses verkomplizieren.

Ich möchte nicht ausschließen, dass wir einen Weg finden könnten, es ist jedoch kein Regelfall. Energieversorgungsverträge kann man beim Verkauf von Immobilien nicht „weitergeben“.

Wie verhält es sich mit Neu-Stromkunden?

Auch hier sind wir sehr stark nachgefragt, und dementsprechend nähern wir uns auch hier dem Ende unserer freien Kapazitäten. In unseren Grundversorgungsgebieten gewährleisten wir auch beim Strom die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden und haushaltsähnliche Kunden bis 10 000 kWh. Darüber hinaus besteht kein gesetzlicher Anspruch, und es bleiben die Möglichkeiten des freien Energiemarktes.

Stimmt die Auskunft, dass Göritz nicht zum Einzugsgebiet der Stadtwerke Prenzlau gehört, was die Gasversorgung betrifft? Immerhin hatte die Vorbesitzerin einen Vertrag mit Ihrem Unternehmen für Strom- und Gasbezug...

Aufgrund der starken Nachfrage haben wir die Verfügbarkeit unserer Produkte bereits Anfang diesen Jahres eingeschränkt und mussten diese wiederholt immer weiter einschränken. Daher kann man zurzeit außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes keinen Vertrag mit uns abschließen. Wir hoffen, dass sich die Lage am Energiemarkt zukünftig wieder entspannt und wir wieder großflächig neue Kunden aufnehmen können. Aktuell und vermutlich bis über den Winter hinaus besteht diese Möglichkeit leider nicht mehr.

Derzeit gibt es eine Anfrage, dass Göritz, das derzeit zum Amt Brüssow gehört, künftig von der Stadt Prenzlau mitverwaltet werden könnte. Würde sich – bei Erfolg dieses Begehrens – das Einzugsgebiet, was den Gasbezug betrifft, damit automatisch ändern?

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Es sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen ist die Frage zu beantworten, wer Eigentümer des Gasnetzes ist. Zurzeit ist es die e.dis, und der Eigentümer des Gasnetzes wechselt nicht automatisch durch eine Eingemeindung. Es bestehen Konzessionsverträge mit der Gemeinde.

Welches Einzugsgebiet umfasst die Gasversorgung, die durch die Stadtwerke Prenzlau möglich wäre? Gehört Strasburg mit umliegenden Orten überhaupt dazu?

Grundsätzlich sind wir in vielen Netzgebieten aktiv gewesen. Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt haben wir den Vertrieb auf unsere Kundenbüros beschränkt. Und auch hier mussten wir bereits weitere Einschränkungen vornehmen.