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Vogelgrippe

Geflügel darf in der Uckermark wieder ins Freie

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Die Sperr- und Beobachtungsgebiete in der Region sind wieder aufgehoben. Doch es gibt noch zwei Ausnahmen.
Veröffentlicht:01.04.2021, 16:37

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Ab sofort seien die Sperr- und Beobachtungsgebiete in der Uckermark aufgehoben, die im Rahmen des Ausbruchs der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen eingerichtet worden waren, informierte am Donnerstag der Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt. „Ab April darf in diesen Gebieten das Geflügel wieder im Freien gehalten werden.“ Ausgenommen von dieser Lockerung, so Wendlandt, seien allein die Orte Briest (Amt Oder-Welse) und Zichow (Amt Gramzow). Das Verbot der Freilandhaltung gilt weiterhin für die in der „Tierseuchenallgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels in bestimmten Risikogebieten vom 10. Dezember 2020“ genannten Orte, zu denen auch Briest und Zichow gehören.

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Es bestehe aber die Möglichkeit, durch eine entsprechende Schutzvorrichtung nach oben und an den Seiten, durch Netze oder Gitter mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern den Auslauf zu sichern, damit der Kontakt zu den Wildvögeln verhindert werden kann. Der Auslauf für das Geflügel könne so auch in den Risikogebieten genutzt werden.

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