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Stadtverordnetenversammlung

Grünes Licht für Wohnhaus am Prenzlauer „Kurgarten“

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Am Uckersee darf ein neues Mehrfamilienhaus entstehen. Die Stadtverordneten widersprechen einem Bauantrag der Wohnungsgenossenschaft nicht.
Veröffentlicht:09.05.2019, 20:15

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Auf der Fläche des ehemaligen „Kurgartens“ an der Uckerpromenade 39 in Prenzlau wird ein drei- bis viergeschossiges Mehrfamilienhaus entstehen. Ein entsprechender Antrag war von der Wohnungsgenossenschaft Ende April im Rathaus eingegangen. Nach intensiven Diskussionen in den Ausschüssen der Kreisstadt hatte Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) am Donnerstag eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag als Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) vorgelegt. Dieser Antrag wurde von den Stadtverordneten abgelehnt. Damit wird das Einvernehmen der Stadt nicht versagt und der Bauantrag kann in der eingereichten Form umgesetzt werden – sprich, es kann gebaut werden.

Ablehnung des Antrags bei Stimmengleichheit

Die Entscheidung ist denkbar knapp ausgefallen. Zwölf Abgeordnete stimmten für die Versagung des Einvernehmens zum Bauantrag und zwölf dagegen. Eine Stadtverordnete enthielt sich. „Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt“, verkündete Thomas Richter (Wir Prenzlauer), Vorsitzender der SVV, zum Ergebnis. Der Bauantrag hat damit Bestand. Die Stadt wird ihr Einvernehmen erteilen.

Änderungsantrag kommt nun zur Anwendung

An der Uckerpromenade ist ein großer Winkelbau mit circa 85 Meter Gebäudelänge und circa 1200 Quadratmeter Grundfläche geplant. Dies wird aus der Beschlussvorlage für die SVV deutlich. Im Anschluss an die Bedenken der Stadtverordneten zum Bauprojekt soll der Anbauflügel am Seepark auf eine Dreigeschossigkeit reduziert werden. Dadurch solle der Blick von der Promenade auf die Altstadt sowie der Blick vom Mauerfuß auf den See besser ermöglicht sein, so die Begründung.

Wuchtiger Baukörper soll nicht ins Ortsbild passen

„Jetzt wird gebaut“, fasste Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) sichtlich zerknirscht zusammen. „Vielen Dank an die SVV“, ergänzte er. Das Bauvorhaben füge sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wurde in der Beschlussvorlage angemahnt. Durch den „wuchtigen Baukörper“ werde das Ortsbild gestört. Insbesondere auf der Westseite des geplanten Mehrfamilienhauses bestehe durch die „Viergeschossigkeit ein sehr großer Kontrast zur Bestandbebauung.“