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Weitere Einschränkungen

Inzidenzwert im Landkreis Uckermark steigt auf 42

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Mit der Überschreitung der Grenze von 35 Corona-Infizierten auf 100 000 Einwohner kommen auf die Uckermärker ab sofort weitere Einschränkungen zu.
Veröffentlicht:28.10.2020, 13:49

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Erstmals hat auch der Landkreis Uckermark die Marke von 35 Corona-Infizierten auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, informierte am Mittwoch Ramona Fischer aus der Pressestelle der Kreisverwaltung Uckermark. Der 7-Tage-Inzidenzwert stieg am 28. Oktober auf 42. Zum Vergleich: Vor gut einer Woche, am 20. Oktober, hatte dieser Wert noch bei 5,9 gelegen. In den zurückliegenden sieben Tagen wurden insgesamt 57 neue Infektionen im Landkreis Uckermark bestätigt.

Schnelles Umdenken erhofft

Henryk Wichmann (CDU), zweiter Beigeordneter der Landrätin und Gesundheitsdezernent, hat mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes gerechnet, wie er gegenüber dem Uckermark Kurier erklärte: „Seit einigen Tagen verfolge ich mit großer Sorge den Anstieg der Fallzahlen. Sollte nicht schnellstens ein Umdenken und vor allem ein anderer Umgang mit der Situation erfolgen, stehen uns weitere Einschränkungen bevor.” Er appelliert nachdrücklich an alle Uckermärker: „Bitte schränken Sie Ihre Kontakte auf das notwendigste Maß ein.“

Die aktuelle Entwicklung führt ab sofort zu weiteren Einschränkungen. So darf in der Gastronomie zwischen 23 und 6 Uhr kein Alkohol ausgeschenkt werden. Für private Feiern gelten als Grenze 15 Gäste in der eigenen Wohnung und 25 in öffentlich angemieteten Räumen.

Feiern müssen angezeigt werden

Wer eine Feier plant, bei der mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushalts erwartet werden, muss diese beim Landkreis anmelden. Zur Entlastung des Gesundheitsamtes wurde in der Uckermark das Ordnungsamt mit dieser Aufgabe betraut. Entsprechende formlose Anzeigen müssen damit drei Tage im Voraus beim Ordnungsamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1 vorliegen. Auf der Internetseite des Landkreises Uckermark kann auf der Startseite, Stichwort Coronavirus, dafür auch ein entsprechendes Formular verwendet werden. Dabei handelt es sich nur um eine Anzeigepflicht, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, so Ramona Fischer.

Ausgeweitete Maskenpflicht

Ausgeweitet wird die Maskenpflicht, die über die bereits bestehenden Bestimmungen hinaus nun auch in Gaststätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden und in Personenaufzügen gilt. Für öffentliche Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf 250 Gäste außerhalb und 150 innerhalb von Gebäuden begrenzt. Entsprechende Hygienekonzepte sind weiterhin vom jeweiligen Veranstalter zu erarbeiten und durchzusetzen.

Internetseite Landkreis Uckermark: www.uckermark.de